Hallo Betriebsräte. Ich war am 22.06.06 zu einem Informationsseminar bei W.A.F. Hier ging es auch um das Thema befristete Arbeitsverträge. Nun meine Frage dazu. Eine Arbeitskollegin hat vom 19.07.04-31.12.04 einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Er wurde bis 31.12.05 verlängert. Vom 27.06.05 bis 30.09.05 wurde der Arbeitsvertrag so geändert, dass sie in der o.g. Zeit 30 Stunden arbeiten soll. (vorher 20 Std.)
Ab 01.10.05 bis 31.12.05 hat sie wieder 20 Stunden gearbeitet. Dieser Vertrag wurde vom 01.01.2006 bis 18.07.2006 verlängert. Am 27.03.06 hat sie dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist. Für mich als Betriebsrätin stellt sie nun die Frage, ob sich durch die unterschiedlichen Verträge der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag geändert hat. Wenn ja, welche rechtlichen Grundlagen gibt es und wo kann ich das nachlesen bzw. finden. Hat sie wegen der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz ? Die Antwort ist eilig, da ansonsten am 18.07.06 gehen muss.