Bei Schwangerschaft während eines befristeten Arbeitsvertrages greift Mutterschutzgesetz oder Teilzeit-Befristungsgesetz? Danke für eure Info

Erstellt am 18.03.2008 - 22:48 Uhr von marinelli2


Beide Gesetze gelten. Du kannst also alle in beiden Gesetzen befindlichen Rechte in Anspruch nehmen.
Um was geht es dir denn?

Antwort 1 Erstellt am 18.03.2008 - 22:55 Uhr von Efaienaerbeer

@marinelli2

das Arbeitsverhältnis endet trotzdem zu dem im Arbeitsvertrag angegebenen Datum, falls das die Frage war.

Antwort 2 Erstellt am 19.03.2008 - 07:45 Uhr von nicoline

@all
vielleicht wissen es schon viele, ich habe es jetzt erst erfahren und da ich zu dieser Frage eine nur bedingt richtige Antwort gegeben habe, möchte ich diese jetzt vervollständigen.
Ist während eines _____sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses_____ eine positive Beurteilung abgegeben worden (Mitarbeiterjahresgespräch, Probezeitgespräch etc.) muß das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden, sonst könnte die AN nach dem AGG klagen, da sie als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die bestehende Schwangerschaft annehmen könnte. Dieses wäre eine ungesetzliche Benachteiligung.