kollektiv oder individualrecht?
Hallo zusammen,
Situation: Abteilung mit ca. 80 Minijobbern. In den AV ist keine Wochenarbeitszeit festgelegt, lediglich werden 30 Stunden / Quartal garantiert, was nicht gesetzeskonform ist. Der Arbeitgeber wurde auf diesen "Formfehler" aufmerksam gemacht. AG läßt durch RA prüfen und tatsächlich die AV wären anfechtbar. Aber AG will nicht handeln, solange keiner klagt.
Die Wahrscheinlichkeit das jemand Klage erhebt, ist auch sehr gering, da keine Gewerkschaft vertreten ist und auch sonst nicht damit zu rechnen ist, dass jeder 2. Betroffene seine ADVO Card zügt.
Ein BR ist nicht vorhanden.
Die Einkommen der Betroffenen schwanken in der Nebensaison zwischen 0€ und max. 400€. Es gibt keine Mindesteinnahmen für die Betroffenen.
Frage: Könnte die Gründung eines BR da etwas bewirken, oder ist es sinnlos, da es 80 Einzelschiksale sind?
Oder reicht ein Anruf bei der Knechtschaft?
Wenn jemand einen guten Rat hat........
mfg millhouse
Community-Antworten (3)
24.05.2012 um 17:17 Uhr
Arbeitszeit, wenn von der Regel abweichend ist MB, also BR fordert seine Rechte. Weiter MUSS der AG das Nachweisgesetz zwingend beachten, auch hier ein Thema des BR § 80 (1)
24.05.2012 um 19:03 Uhr
BRMetall, es gibt KEINEN BR !!
24.05.2012 um 23:24 Uhr
Ein BR im Betrieb ist immer gut. Er kann zwar Individualrechte der AN nicht durchsetzen, aber allein seine Aufgabe den AG anzuhalten die Gesetze einzuhalten, hilft schon viel weiter. Und durch Ausnutzung seiner Mitbestimmungsrechte auf kollektiver Ebene, kann ebenfalls viel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen werden.
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