Hallo zusammen,

Situation:
Abteilung mit ca. 80 Minijobbern. In den AV ist keine Wochenarbeitszeit festgelegt, lediglich werden 30 Stunden / Quartal garantiert, was nicht gesetzeskonform ist. Der Arbeitgeber wurde auf diesen "Formfehler" aufmerksam gemacht. AG läßt durch RA prüfen und tatsächlich die AV wären anfechtbar. Aber AG will nicht handeln, solange keiner klagt.

Die Wahrscheinlichkeit das jemand Klage erhebt, ist auch sehr gering, da keine Gewerkschaft vertreten ist und auch sonst nicht damit zu rechnen ist, dass jeder 2. Betroffene seine ADVO Card zügt.

Ein BR ist nicht vorhanden.

Die Einkommen der Betroffenen schwanken in der Nebensaison zwischen 0€ und max. 400€. Es gibt keine Mindesteinnahmen für die Betroffenen.

Frage:
Könnte die Gründung eines BR da etwas bewirken, oder ist es sinnlos, da es 80 Einzelschiksale sind?

Oder reicht ein Anruf bei der Knechtschaft?

Wenn jemand einen guten Rat hat........

mfg
millhouse