Guten Morgen KollegInnen!
Wir sind dabei, eine BV zur Arbeitszeitregelung abzuschließen. Es besteht bereits seit Jahren eine BV zum Ausgleich von Überstunden im Rahmen von Messetätigkeit.
Im Zuge von internen Recherchen zum Thema Arbeitszeit kam zu Tage, daß einige messebesuchunden Kollegen der Freizeitausgleich für Messe*über*stunden individualrechtlich mit einem variablen Gehaltsanteil *abgekauft* wurde.
Wir sehen die nachträglichen individualrechtlichen Erweiterungen des Arbeitsvertrages als nichtig aufgrund der bestehenden BV....
Wir würdet Ihr vorgehen?