Hallo.

In unserem Betrieb arbeiten neben den Vollzeitbeschäftigten zu etwa einem Drittel Teilzeitkräfte (größtenteils geringfügig Beschäftigte). Unser Arbeitgeber behauptet fälschlicherweise, dass die Kollegen ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch auch NACH der Wartezeit "erarbeiten" müssten und gewährt ihnen aus diesem Grund beispielsweise am Anfang eines Jahres keinen bzw. nicht den vollen Jahresurlaub. Mitarbeiter, die im Laufe eines Jahres ausscheiden, kriegen dementsprechend ihren Urlaub nur bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens genehmigt bzw. - sofern dieser nicht mehr genommen werden kann - vergütet. Diese "Sonderreglung" betrifft ausschließlich (!) die Teilzeitkräfte, die sich hauptsächlich aus Studenten zusammensetzen.

Wir als BR haben die Geschäftsführung schon darauf angesprochen - leider ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten stehen uns als Betriebsrat zur Verfügung und vor allem gilt hier das Kollektivrecht oder das Individualrecht, immerhin wird hier eine Gruppe von Mitarbeitern nach bestimmten Kriterien benachteiligt?