Erstellt am 09.06.2008 um 11:50 Uhr von Petrus
AV ist Individualrecht. Ihr könnt natürlich die Wünsche sammeln und an den ArbGeb weitergeben - aber in der rechtlichen Bedeutung als Bote. Ihr könnt im Vorfeld auch ausloten, ob der ArbGeb überhaupt dazu bereit wäre - wenn der Euch aber nicht antwortet - Pech.
Und am Schichtplan bestimmt ihr ja hoffentlich mit...