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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV oder gerichtlicher Vergleich?!?

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Plumperquatsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir haben ein Problem mit dem Arbeitgeber, welches vor Gericht behandelt werden sollte. Der AG zeigt nun Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung. Wir haben daher bei Gericht erst einmal einen Verlegungsantrag für den 1. Termin gestellt. Die Einigung mit dem AG möchten wir schriftlich mit ihm fixieren. Zur Wahl stehen ein Vergleich vor Gericht oder der Abschluss einer BV. Was könnt ihr aus eurer Erfahrung als besser einschätzen. Wo liegen die vor- und Nachteile beider Optionen? Vielen Dank für schon mal für eure Antworten!

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Community-Antworten (5)

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Petrus

21.05.2012 um 19:05 Uhr

Name des "Problems"? Inhalt der BV? Inhalt des Vergleichsvorschlags? Was soll bei Gericht beantragt werden? Was meint euer Rechtsverdreher?

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Globus

21.05.2012 um 20:04 Uhr

Da das Ding vor dem Arbeitsgericht ist, oder gelandet ist, wird es sich vermutlich um einen Verstoß bzw nicht Einhaltung gegen ein Mitbestimmungsrecht des BR handeln - das ist aber echt aus der ollen Glaskugel gelesen. Wenn diese nciht allzu trüb sein sollte, solltet ihr selbstverständlich eine BV anbschließen - das Gericht wird IMHO eh nur feststellen, dass ihr da ein MBR habt - ich kann mir nciht vorstellen, dass es eine Regelung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten fällen wird - wäre ja auch noch schöner ;-)

Aber ich gebe Petrus in soweit Recht, dass auch ich gerne nähere Infos haben würde...

P
Plumperquatsch

21.05.2012 um 20:56 Uhr

Also, es geht zum einen um eine Mitbestimmung bei der Schichtplangestaltung. Der andere Teil ist der nach unserer Ansicht rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung bzgl. einer Fremdfirma. Wir wollten einfach nur wissen, wo die Vor- und Nachteile beider Optionen liegen. Unser RA bevorzugt den Vergleich, da dieser im Gegensatz zu einer BV nicht kündbar ist.

G
Globus

21.05.2012 um 21:17 Uhr

Wie ich schon schrieb, glaube ich nciht, dass sich ein Arbeitsgericht in den mitbestimmungspflichtigen Teil dieser Klage über eine BV stellen wird - Kopplungsgeschäfte werden auch nicht am Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle vermittelt, bzw besiegelt...

Ohne nähere Kenntnis der Dinge, kann man hier in der Tat nicht wirklich weiter helfen... denke ich...

S
Snooker

21.05.2012 um 22:02 Uhr

rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung ......... denke mal das iss ein Ding was außerhalb eurer mitbestimmung ist. Einzigst, ihr könnt die Beschäftigung solche Arbeitnehmer ablehnen. Für den Rest sollte sich ein Staatsanwalt interessieren, da dies ein Straftatbestand ist.

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