Erstellt am 21.05.2012 um 17:05 Uhr von petrus
Name des "Problems"?
Inhalt der BV?
Inhalt des Vergleichsvorschlags?
Was soll bei Gericht beantragt werden?
Was meint euer Rechtsverdreher?
Erstellt am 21.05.2012 um 18:04 Uhr von Globus
Da das Ding vor dem Arbeitsgericht ist, oder gelandet ist, wird es sich vermutlich um einen Verstoß bzw nicht Einhaltung gegen ein Mitbestimmungsrecht des BR handeln - das ist aber echt aus der ollen Glaskugel gelesen.
Wenn diese nciht allzu trüb sein sollte, solltet ihr selbstverständlich eine BV anbschließen - das Gericht wird IMHO eh nur feststellen, dass ihr da ein MBR habt - ich kann mir nciht vorstellen, dass es eine Regelung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten fällen wird - wäre ja auch noch schöner ;-)
Aber ich gebe Petrus in soweit Recht, dass auch ich gerne nähere Infos haben würde...
Erstellt am 21.05.2012 um 18:56 Uhr von Plumperquatsch
Also, es geht zum einen um eine Mitbestimmung bei der Schichtplangestaltung. Der andere Teil ist der nach unserer Ansicht rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung bzgl. einer Fremdfirma.
Wir wollten einfach nur wissen, wo die Vor- und Nachteile beider Optionen liegen. Unser RA bevorzugt den Vergleich, da dieser im Gegensatz zu einer BV nicht kündbar ist.
Erstellt am 21.05.2012 um 19:17 Uhr von Globus
Wie ich schon schrieb, glaube ich nciht, dass sich ein Arbeitsgericht in den mitbestimmungspflichtigen Teil dieser Klage über eine BV stellen wird - Kopplungsgeschäfte werden auch nicht am Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle vermittelt, bzw besiegelt...
Ohne nähere Kenntnis der Dinge, kann man hier in der Tat nicht wirklich weiter helfen... denke ich...
Erstellt am 21.05.2012 um 20:02 Uhr von Snooker
rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung ......... denke mal das iss ein Ding was außerhalb eurer mitbestimmung ist. Einzigst, ihr könnt die Beschäftigung solche Arbeitnehmer ablehnen.
Für den Rest sollte sich ein Staatsanwalt interessieren, da dies ein Straftatbestand ist.