Erstellt am 28.06.2018 um 10:18 Uhr von moreno
Nein das ist Freizeitvergnügen es sei denn Du kannst was anderes mit dem AG ausmachen. Aber ob der Dich dafür bezahlen will, wenn Du zuschaust, wie ihn der Richter lang macht???? ;-)
Erstellt am 28.06.2018 um 10:20 Uhr von celestro
"Aber ob der Dich dafür bezahlen will, wenn Du zuschaust, wie ihn der Richter lang macht???? ;-)"
Wer sagt denn, daß es nicht genau umgekehrt ausgeht ?
Erstellt am 28.06.2018 um 10:22 Uhr von moreno
Ach und Du meinst der AG zahlt weil er siegesgewiss ist? Es war ein Scherz! Trotzdem bleibt es ein Privatvergnügen!
Erstellt am 28.06.2018 um 11:56 Uhr von Pickel
"Wenn ich aus Interessegründen"
Finde den Fehler
Erstellt am 28.06.2018 um 13:14 Uhr von Deublerfan
Hallo Broesel,
natürlich ist die Teilnahme und Fahrzeit Arbeitszeit. Auch die Fahrt muss vom AG bezahlt werden. Schließlich ist der Gekündigte bis zur Wirksamkeit der Kündigung noch Betriebsangehöriger.
Ich hatte als BR 2014 genau das geplant und hätte es auch durchgezogen. Leider hat der Arbeitgeber mich entlassen, was er mittels der Zustimmung des BR auch tun konnte.
Er setzte den BR unter Druck und der erpresste mich sogar zurückzutreten und nie mehr zu kandidieren. So hätte ich laut GL und BR meinen Arbeitsplatz erhalten können.
Das tat ich natürlich nicht und so war ich nach 14 Jahren in der Firma und 10 Jahren im BR mit über 50 arbeitslos.
Das Gute, ich habe wieder eine Arbeit gefunden und bin seit diesem Jahr sogar wieder im BR.
Erstellt am 28.06.2018 um 14:17 Uhr von celestro
"Schließlich ist der Gekündigte bis zur Wirksamkeit der Kündigung noch Betriebsangehöriger."
Und deshalb soll der AG hier zahlungspflichtig sein ? Na wenn Du meinst ...
Erstellt am 28.06.2018 um 14:48 Uhr von Deublerfan
Hallo celestro,
worin besteht Deine Frage bzw. Unsicherheit?
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter (außer leitende Angestellte).
Wenn ein Mitarbeiter die Anwesenheit bei einem arbeitsrechtlich sehr entscheidenden Thema wünscht, gilt dasselbe, als wenn ein Mitarbeiter ein BRM seines Vertrauens zu einem Personalgespräch hinzuzieht.
Zu beachten ist nur, dass der BR keine Partei im Prozess ist, also höchstens als Zeuge sprechen darf.
Und, da der BR formell mittellos ist, muss der Arbeitgeber für alle Kosten aufkommen.
Bei mir war nur das Problem, dass das Gremium aus Angst oder Missgunst meine Entlassung betrieben hatte. Da sollte man sich vorher wahrscheinlich besser absichern.
Hinterher ist man klüger.
Erstellt am 28.06.2018 um 15:43 Uhr von Pjöööng
Jedenfalls weicht diese Meinung doch erheblich von der herrschenden Meinung ab.
Ich bin mir nicht sicher ob die zusätzlich geschilderten Ereignisse die Belastbarkeit dieses Standpunktes stärken.
Erstellt am 28.06.2018 um 15:53 Uhr von moreno
Broesel hör mal lieber nicht auf den Daublerfan! Die Teilnahme als Zuhörer an einen Gerichtsprozess gehört nicht zur erforderlichen Betriebsratsarbeit. Ein Prozess müsste schon Bedeutung für den Betrieb haben und selbst dann müsste man sich fragen wieso der BR nicht auf das schriftliche Urteil oder die Urteilsbegründung warten kann.
...Wenn ich aus Interessegründen der Verhandlung beiwohnen möchte...dieser Satz sagt eigentlich alles aus!
Erstellt am 29.06.2018 um 07:02 Uhr von Deublerfan
Hallo moreno,
in einem Punkt, den ich leider übersehen hatte, hast du natürlich Recht.
Das reine Interesse, ohne dass der Mitarbeiter um die Teilnahme des BRM gebeten hat, ist natürlich kein Grund zur Teilnahme. Dann wäre es Privatvergnügen in der Freizeit.
Außerdem ist vor Allem zu beachten, dass der Arbeitgeber schon ganz schön sauer reagieren könnte.
Mein Rat aus eigener Erfahrung wäre hier, sich im Gremium abzusichern.
Erstellt am 29.06.2018 um 09:28 Uhr von celestro
"Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter (außer leitende Angestellte)."
Richtig. Und wo vertritt man als ZUSCHAUER das Interesse des MA ?
"Wenn ein Mitarbeiter die Anwesenheit bei einem arbeitsrechtlich sehr entscheidenden Thema wünscht, gilt dasselbe, als wenn ein Mitarbeiter ein BRM seines Vertrauens zu einem Personalgespräch hinzuzieht."
Jein ! Als Mitarbeiter kann ich mich innerhalb der Arbeitszeit an ein BRM wenden. Dieser Prozess findet aber nicht in der Firma statt. Und davon abgesehen setzt sich der MA auch NICHT mit dem BRM zusammen und beredet etwas, sondern es geht hier darum, daß ein freigestelltes BRM dem Prozess einfach nur beiwohnt. Damit fällt Deine Argumentation selbst unter der Vorgabe "wenn der MA das BRM dazu bitten würde" komplett hinten runter.
Erstellt am 29.06.2018 um 09:57 Uhr von Deublerfan
Hallo celestro,
wie ich bereits an "moreno" schrieb, habt Ihr alle Recht, wenn es lediglich um eine Teilnahme aus reinem Interesse geht.
Anders sieht es aber aus, wenn ein Mitarbeiter sich z. B. ungerechtfertigt gekündigt fühlt und ein BRM seines Vertrauens hinzuzieht. Er ist ein zu vertretender Mitarbeiter, auch wenn der Prozess nicht in der Firma stattfindet.
Aufpassen muss der BR lediglich dabei, dass er keine Erkenntnisse aus der BR Sitzung verwertet oder gar Beschlüsse offenbart.
Das ganze Thema ist doch sowieso sehr theoretisch. Es gibt vielleicht einen unter 100.000 BRM, der den Mut aufbringen würde, seinem Kollegen auch in dieser Phase beizustehen.
Ist hier mal ein Jurist im Forum, der eine fundiertere antwort parat hat?
Erstellt am 29.06.2018 um 10:06 Uhr von wdliss
Diese Antwort wurde von "wdliss" gelöscht.
Erstellt am 29.06.2018 um 10:28 Uhr von Deublerfan
Hallo wdliss,
nun habe ich mir das Urteil durchgelesen. In dem Fall möge es so sein.
Der Fall, den ich 2014 hatte, lag jedoch ganz anders, da der Mitarbeiter mir gegenüber in einem Telefonat vor der Beschlussfassung zu einer beabsichtigten Kündigung, glaubhaft vorgetragen hatte, dass er über 18 Monate in zunehmenden Maße gemobbt wurde.
Bezüglich diesem Vorwurf wollte ich den Kollegen bei der Aufklärung unterstützen. Er war zu diesem Zeitpunkt ernsthaft erkrankt und wahrscheinlich auch suizidgefährdet.
Als ich dann aber selbst gekündigt wurde, konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht zu der Verhandlung des Kollegen gehen.
Erstellt am 29.06.2018 um 11:34 Uhr von moreno
Na wenn ich einen Kollegen vor Gericht unterstützen will nehme ich halt Urlaub oder Überstunden!
Erstellt am 29.06.2018 um 13:16 Uhr von Pjöööng
Nur mal zu meinem besseren Verständnis:
Wie soll ein als Zuschauer bei der Verhandlung anwesendes BRM den Kläger vor Gericht "unterstützen"?
Aufmunterndes Anlächeln?
Kusshändchen zuwerfen?
Zeitweiliges "Hört! Hört!"-Gemurmel?
"Ach nö! Nicht schon wieder diese alte Leier!"-Rufe wenn die Beklagte sich äußert?
Hochhalten von Transparenten?