Erstellt am 11.02.2009 um 18:12 Uhr von Lotte
charlie,
kann es sein, dass Du da etwas Falsch verstanden hast? Der BR kann nicht gemeinsam mit der Gewerkschaft für einen Teil der Mitarbeiter vor Gericht gehen. Entweder sieht er einen kollektivrechtlichen Tatbestand und klagt für alle oder jeder AN klagt individualrechtlich für sich. Hier sehe ich eindeutig einen individualrechtlichen Tatbestand.
Wahrscheinlich wird es so sein, dass erstmal die Gewerkschaftsmitglieder geklagt haben und der Betriebsrat bei den Prozessen als Zuschauer dabei ist/war. Sicher hofft der Betriebsrat, dass bei Erfolg der Gewerkschaftsmitglieder eine Klage der Mitarbeiter ohne Rechtschutz nicht mehr nötig ist, sondern der Arbeitgeber dann Vernunft annimmt und sein Ansinnen, auch im Hinblick auf weitere Kosten durch noch mehr Klagen, ändert und kein Geld mehr verlangt.
Erstellt am 11.02.2009 um 19:04 Uhr von wölfchen
. . . um Lotte zu ergänzen: es macht auch Sinn, mit Gewerkschaftsmitgliedern, die über die Gew. einen Arbeitsrechtsschutz haben, eine beispielhafte Entscheidung des Arbeitsgerichtes herbei zu führen. Habe das selbst mal als Zuschauer erlebt, bei einer Betriebsstillegung in etwa Eurer Größe. Da hat der Arbeitsrichter alle, die eine Klage eingereicht hatten zu der einen Verhandlung eingeladen und dann einleitend gesagt: wir entscheiden das an diesem einen Fall, alle anderen sind analog zu behandeln. Und dass der BR als Zeuge mit dabei war, das ist ja wohl selbstverständlich. . . .