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Betriebsratsfreistellung - Wie stehen unsere Chancen vor Gericht?

N
Norderstedt
Jan 2018 bearbeitet

Moin, war bis jetzt vollfreigestellt. Nach der BR- Wahl waren wir nur noch 187 MA. Nun will die GL nur mir eine Vollfreistellung zugestehen, sollte ich verhindert sein, Krank, Urlaub etc. soll mein Stellvertreter erst nach einer 2 wöchigen Betriebsratslosen Zeit, eine 2-3 tägige Freistellung erhalten. Uns als BR schwebt eine Freistellung nach §38/2 vor, würden auch einen Beschluss hierzu fassen. Kann mir gut vorstellen, dass mein AG dann in die Einigungsstelle geht. Wie stehen unsere Chancen vor Gericht? Danke für die Antworten, habe mich etwas unklar ausgedrückt, wenn ich als Vollfreigestellter nicht da bin, Urlaub etc. soll das BR- Büro nicht besetzt sein. Unsere GL ist der Meinung, dass es dann auch mal 2-3 Wochen ohne Betriebsratstätigkeit gehen muß.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

29.03.2010 um 16:37 Uhr

@Norderstedt Ich halte ein Beschlussverfahren für wahrscheinlicher! Und da hat der AG beste Chancen auch Dich wieder in den normalen betrieblichen Ablauf einzugliedern.

RB
Rote Berta

29.03.2010 um 17:14 Uhr

Bei 187 MA gleich 7 BR Mitglieder plus Ersatz. Wieso also "Betriebsratslose" Zeit???

W
wiewo

29.03.2010 um 17:24 Uhr

Deutung: Wahrscheinlich meint Norderstedt 2 bis 3 Wochen ohne freigestellten Betriebsrat

F
Forentroll

29.03.2010 um 17:26 Uhr

Ich sehe das genauso wie der Kölner.

Jedoch würde ich auf jeden Fall die freiwillige Freistellung akzeptieren, bevor der BRV keine hat. Das wäre doch viel schlechter.

I
Immie

29.03.2010 um 18:25 Uhr

Ich würde das Angebot des Arbeitgebers erst mal annehmen. Den Rest kann man dann über §37 BetrVG regeln.

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