Moin, war bis jetzt vollfreigestellt. Nach der BR- Wahl waren wir nur noch 187 MA. Nun will die GL nur mir eine Vollfreistellung zugestehen, sollte ich verhindert sein, Krank, Urlaub etc. soll mein Stellvertreter erst nach einer 2 wöchigen Betriebsratslosen Zeit, eine 2-3 tägige Freistellung erhalten. Uns als BR schwebt eine Freistellung nach §38/2 vor, würden auch einen Beschluss hierzu fassen. Kann mir gut vorstellen, dass mein AG dann in die Einigungsstelle geht. Wie stehen unsere Chancen vor Gericht?
Danke für die Antworten,
habe mich etwas unklar ausgedrückt, wenn ich als Vollfreigestellter nicht da bin, Urlaub etc. soll das BR- Büro nicht besetzt sein. Unsere GL ist der Meinung, dass es dann auch mal 2-3 Wochen ohne Betriebsratstätigkeit gehen muß.