In unserem Gremium tauchte die Frage auf, ob ein Mitarbeiter sich weigern kann an einer Videokonferenz teilzunehmen, da er die Berfürchtung hat, die Daten, bzw. sein Bild könnte gespeichert werden und/oder dann im Internet auftauchen. Leider habe ich nirgens etwas zu diesem Thema in den einschlägigen Foren gefunden.
Vielleicht hat von euch jemand eine Idee wie diese Frage beantwortet werden kann.

Gruß vom Bodensee