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Betriebsratssitzung per Videokonferenz

NS
Nicole STS
Feb 2021 bearbeitet

Unser Betriebsrat möchte eine Sitzung online (von zu Hause aus) aufgrund der Coronasituation abhalten. Unser Arbeitgeber besteht jedoch darauf, die Betriebsratssitzung in den Büroräumen des Arbeitgebers abzuhalten oder jedes Betriebsratsmitglied nimmt an seinem Arbeitsplatz von seinem/ihrem privaten Handy aus an der Videokonferenz teil.

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Community-Antworten (8)

D
DummerHund

02.02.2021 um 14:02 Uhr

Der BR ist ein eigenständiges Gremium und als solches frei von Weisungen des AG:

R
rtjum

02.02.2021 um 14:33 Uhr

das ist die Entscheidung des Gremiums/BR-Vorsitzenden, dafür ist extra das BetrVG geändert worden. Teilnahme mit privaten Geräten zu Hause sehe ich persönlich aber eher als kritisch an.

U
UdoWoe

02.02.2021 um 15:41 Uhr

Der AG ist eigentlich gehalten, allen (!) seinen MA einen Homeoffice-Arbeitsplatz anzubieten. Da ist es doch nur positiv, wenn der BR als Vorbild vorangeht und seine Sitzung per Video macht. Wie oben auch schon genannt, der BR ist in seiner Entscheidung frei. Zumal sich mir auch die Frage stellt, hat jedes BRM sein eigenes Büro und ist dort ungestört. Und Private Gerätschaften geht in meinen Augen auch nicht. Wurde aber auch schon genannt.

M
Moreno

02.02.2021 um 16:10 Uhr

Na das Gesetz ist aber nicht so geändert worden, dass BRM einfach zuhause bleiben können! Wer eh im HO ist wird sicherlich auch online teil nehmen können aber für die anderen sehe ich das eher schwierig. Dann muss der AN eben geeignete Räumlichkeiten und technische Möglichkeiten zur Verfügung stellen damit alle BRM Corona gerecht teilnehmen können!

E
enigmathika

02.02.2021 um 18:01 Uhr

Verstehe ich das richtig: Die BRM arbeiten schon im Homeoffice, sollen aber für die BR-Sitzung in den Betrieb kommen?

R
rtjum

03.02.2021 um 10:50 Uhr

"Verstehe ich das richtig: Die BRM arbeiten schon im Homeoffice, sollen aber für die BR-Sitzung in den Betrieb kommen?"

...die Wege des Herrn sind wundersam... ;-)

A
Alex_Bea

08.02.2021 um 13:58 Uhr

Entsprechend §129 BetrVG ist eine Audio(visuelle) BR-Sitzung möglich und muss nicht in den Geschäfts-/ Büroräumen des AG abgehalten werden. Das geht auch von Zuhause aus. Und auch diesbezüglich noch mal der Hinweis auf das weisungsfreie Ehrenamt.

X
XYZ68

08.02.2021 um 14:26 Uhr

Sind den nun alle sowieso im Home-Office? Dann ist eine Sitzung per Tele- oder Videokonferenz wahrscheinlich das Mittel der Wahl. Sind aber ohnehin die meisten BR-Mitglieder in der Firma, sollte man eine Präsenzsitzung machen. Notfalls als Mischform.

Eine Teilnahme vom Arbeitsplatz aus, sehe ich hingegen sehr kritisch. Wenn man nicht grade ein Einzelbüro hat, ist die Nichtöffentlichkeit der Sitzung nicht gewährleistet.

Übrigens, nur weil ich eine Sitzung per Videokonferenz abhalte, heißt das nicht zwingend, dass ich diese von zu Hause aus machen kann.

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