Erstellt am 27.04.2012 um 10:27 Uhr von Barevi
Hallo,
einfach mal BetrVG lesen: Der Betriebsrat läd ein!
§ 42 - (1) Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des
Betriebsrats geleitet.
§ 43 - (2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung
einzuladen.
§ 46 - Beauftragte der Verbände
(1) An den Betriebs- oder Abteilungsversammlungen können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen.
Fazit: Der GF kann diesbzgl. nicht "verwehren". Er kann lediglich seinen Beitrag entsprechend formulieren, dass er keine Geheimnisse preisgibt, die der GW- Vertreter nicht hören darf/ soll.
Erstellt am 27.04.2012 um 10:33 Uhr von Andys
Ich weiß, dass er die Teilnahme nicht verwehren kann. Aber kann er verlangen, dass GW ab einen späteren Zeitpunkt teilnehmen?
Erstellt am 27.04.2012 um 10:36 Uhr von MonaLisa
@Andys,
das ist eure erste Betriebsversammlung, die der AG mal vorsichtshalber und gleich als - wer ist hier der Boss - auf den Plan setzt!
Ihr seid die Hausherrn auf der Versammlung und - rein theoretisch - könntet IHR dem AG nach seinem Beitrag rausschicken!
Ist natürlich Quatsch, sollte nicht passieren, denn dann ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die nicht unwichtig ist - zum Teufel.
Schreibt ihm einen freundlichen Brief in dem ihr die von Barevi genannten §§ aufzeigt.
Giftig könnt ihr immer noch werden, wenn der normale Ton keine Wirkung zeigt.
Nachtrag:
Nein, kann er nicht! In keinem der §§ steht auch nur annähernd so ein Hinweis.