Kann der GF der Gewerkschaft die Teilnahme an der Betriebsversammlung verwehren? Wir haben unsere aller erste Betriebsversammlung und haben auf die Tagesordnung einen Punkt genommen, wo unsere GW einen Beitrag halten soll. Jetzt hat unser GF geäußert, dass er die GW nicht von Anfang an dabei haben möchte, da es dort um Themen geht, die der GW nichts angehen. Ich weiß laut § 46 Abs. 1 Satz 1 ist die GW teilahme berechtigt und die GW unterliegen der Schweigepflicht, aber kann unser GF fordern, das die GW erst ab einen späteren Zeitpunkt an der Versammlung teil nimmt. Wäre froh ein paar aussage kräftige Antworten zu erhalten.
Danke Andys