Rauchverbot
Hallo, bei uns im Betrieb möchte der Arbeitgeber ein komplettes Rauchverbot einführen. Rauchen und Kaffeetrinken soll nur noch während der Pause möglich sein. Frage 1: Kann er das veranlassen? Frage 2: Wie sollen wir uns verhalten oder welche möglichkeiten haben wir?
Community-Antworten (14)
24.04.2012 um 16:58 Uhr
Ja, kann er zu mindest was das Rauchen betrifft. Nichtraucherschutz hat Virrang ist auch zur Genüge gerichtlich abschließend geklärt. Beim Kaffeetrinken kann er ggf. das Kaffeetrinken kann er es ggf. einschränken wenn es den Arbeitsablauf stört oder aus sonstigen Gründen nicht ok. ist
Der BR darf mitbestimmen, doch beim Rauchen kann er es nicht verhindern nur ggf. mit dem AG eine Vereinbarung über Raucherräume treffen oder Rauchen in diesen außerhalb der Pausen aber dann mit ausstechen.
Rauchfrei_am_Arbeitsplatz.pdf http://www.bzga.de/pdf.php?id=2e8cfb3810f4cbb4e6f67bdb9ea58723
24.04.2012 um 17:19 Uhr
Erst solltet Ihr im Rahmen der monatlichen Gespräche mit dem AG diesen Punkt mit allen Pro und Kontras besprechen. Bei dieser Gelegenheit sollte der AG auch seine Auffassung über die ihm zustehenden mitbestimmungsfreien Rechte darlegen, falls er davon überhaupt gebrauch machen will. Ihr solltet dann Eure Mitbestimmung im Sinne des § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG geltend machen. Dann eine Vereinbarung zu diesem Thema aushandeln.
Aus meiner Sicht ist es immer unerheblich, was der AG alles ohne BR darf oder nicht. Wichtig ist, ob die Betriebsparteien im Zuge ihrer (vertrauensvollen) Zusammenarbeit, für alle Beteiligten sinnvolle Lösungen finden.
24.04.2012 um 17:35 Uhr
kassenwart
Du schreibst ein wenig verwirrend. Erst schreibst du rigoros: "Ja, kann er ...." Dann wieder: "Der BR darf mitbestimmen" Was nu, kann der Arbeitgeber das einfach veranlassen oder ist der BR im Boot?
Richtig ist, nein, kann er nicht. Der BR ist in der vollen Mitbestimmung, erst recht wenn es bis eben noch erlaubt war. Da der BR natürlich den Arbeitsschutz und damit auch den Nichtraucherschutz unter anderem zur Aufgabe hat, wird er sich kaum wirkungsvoll dagegen stellen können. Aber er kann schon regeln und ist eben nicht in der von dir beschriebenen schlechten Position.
Was das Kaffee trinken angeht, ist das tatsächlich deine Rechtsauffassung??? Der Arbeitgeber kann also deiner Meinung nach den Genuss bestimmter Lebensmittel während der Arbeitszeit untersagen oder einschränken? Ist er dabei frei in seiner Wahl? Also kann er Zwieback und Kekse auch einschränken wenn er das für notwendig hält oder unterliegt er da gewissen Grenzen?
24.04.2012 um 17:56 Uhr
Kulum
was ist da verwirrend?
Der AG kann es verbieten, dass ist die Rechtslage und es gibt sogar Urteile dass er ggf noch nicht einmal Raucherräume schaffen muss.
Nur, da es eine Frage der Ordnung im Betrieb ist, ist da der § 87
Doch der § 87 gibt trotz der vollen Mitbestimmung dem BR nicht gegen den Willen des AG die Möglichkeit das Rauchverbot zu verhindern. Er kann nur ggf. Raucherräume erreichen.
Oberverwaltungsgericht Münster beantragen. AZ: 19 K 3459/07 /Rechtsprechung VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07 Dem Urteil zufolge haben Mitarbeiter weder Anspruch auf einen Raucherraum noch auf Raucherpausen während der Kernarbeitszeit. Mit Verweis auf das neue Nichtraucherschutzgesetz erklärten die Richter, Dienststellen seien dazu berechtigt, besonders gekennzeichnete Raucherräume zu schaffe. Dies liege jedoch im Ermessen des Dienstherrn. Dass die Stadt Köln im Interesse der Gleichbehandlung unabhängig von den räumlichen Gegebenheiten in den einzelnen Dienststellen hiervon grundsätzlich keinen Gebrauch mache, sei nicht zu beanstanden. Auch sei nicht zu beanstanden, dass die Stadt während der Kernarbeitszeiten im Einvernehmen mit dem Personalrat eine Anwesenheitspflicht angeordnet habe.
Hier findet man auch noch etwas: http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/sites/www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/files/AuA%200309%20140%20ff.pdf
24.04.2012 um 18:03 Uhr
Kulum
...Was das Kaffee trinken angeht, ist das tatsächlich deine Rechtsauffassung???
Sag mal hast Du mal richtig gelesen??
Denn es gibt durchaus Arbeitsplätze wo der AG es untersagen MUSS. Dann gibt es wleche wio er es kann, halt immer unter Beachtung des § 87
PS: Das betrifft dann ggf. auch Kekse usw. ALso alle Getränke und Essen.
Übrigens nennt es sich Arbeitsplatz und nicht Kaffeeecke oder Kantiene
24.04.2012 um 18:22 Uhr
Also von einem generellen Verbot des Verzehrs von Nahrungsmitteln nach BG würde ich nicht ausgehen, sonst wäre die Frage wohl kaum aufgetaucht. Du interpretierst da Sachen in die Frage, die nicht abgefragt wurden.
Auch wenn es spitzfindig klingt würde in dem Fall auch nicht der Arbeitgeber den Kaffee untersagen.
24.04.2012 um 18:22 Uhr
War natürlich klar, dass das Kölner Urteil hier zitiert wird...
Es gibt durchaus andere Rechtsauffassungen...
Was Kaffee trinken an geht - auch hier ist es bestimmt nciht so gemeint wie von dir dargestellt. Vielmehr soll wohl jetzt dort wo man früher Kaffee trinken erlaubt war, dieses jetzt verboten werden - do interpretiere ich zumindest die Frage...
24.04.2012 um 18:57 Uhr
Also, das ist ja ein altes Streitthema. Doch es ist nun einmal so, ja es gibt zwei Rechte lt. GG, das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Körperliche Unversehrtheit. Das letztere Recht ist das höherwertige hier, so hat es auch das Bundesverfssungsgericht entschieden im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz.
Weiter in 2-3 Jahren dürfte es ein EU-Regelung geben welche noch strikter ist also unsere z.Zt.
Letztlich ist es heute schon so, dass es Arbeitsplätze gibt wo man weder rauchen noch essen und trinken kann und auch diese AN überleben.
Es bleibt ja jedem AN überlassen, ggf. in unbezahlten Pausen das Betriebsgelände zu verlassen und dann zu rauchen, so lange es in der Öffentlichkeit NOCH geht. Doch auch hier ist man bereits dran dieses zu ändern.
Letztlich, jeder AG hat auch ein Hausrecht! Also das Recht an seinem Eigentum und den Schutz dessen.
Ich würde hier einige einmal hören, wenn bei Ihnen Besuche zu Hause sagen würden, ob Du (Eigentümer) es willst oder nicht, ich esse, trinke und rauche wo ich will
24.04.2012 um 19:25 Uhr
"Ich würde hier einige einmal hören, wenn bei Ihnen Besuche zu Hause sagen würden, ob Du (Eigentümer) es willst oder nicht, ich esse, trinke und rauche wo ich will"
geht es denn jetzt und hier genau darum? Ich denke Nein - den Beitrag hättest du dir also eigentlich sparen können...
24.04.2012 um 19:33 Uhr
Auf Wunsch erkläre ich es dir aber gerne - dein Beispiel hinkt nämlich sowas von, das glaubste gar nicht...
Und was die Zukunft bringt... sollten wir abwarten was in der Tat passiert - schon jetzt was regeln zu wollen, was vielleicht mal Gesetz wird, ist unredlich in meinen Augen... Aber auch das ist lediglich meine Meinung...
24.04.2012 um 20:10 Uhr
Globus
... "Ich würde hier einige einmal hören, wenn bei Ihnen Besuche zu Hause sagen würden, ob Du (Eigentümer) es willst oder nicht, ich esse, trinke und rauche wo ich will"
geht es denn jetzt und hier genau darum? Ich denke Nein - den Beitrag hättest du dir also eigentlich sparen können...
Nein, es geht doch hier genau um das Thema, dass manche BR leider meinen, die AG hätten keine Recht und auch kein Hausrecht. Dem ist nun einmal nicht so.
Denn hier ist ein AG also ein Eigentümer der über sein Eigentum entscheiden möchte und der auch weiter den gesundheitsschutz der AN beachten und herstellen muss, womit einige aus persönlichen Gründen Probleme haben.
Wenn heute ein AG eine neue Firma aufmacht und dann von Anfang das Rauchen und das Essen und trinken am Arbeitsplatz verbietet kann er dieses alles ohne BR. Dann ist es so und auch der § 87 greift dann später nicht mehr wenn es dann mal einen BR geben sollte.
Der Abschluss eines ArbV hebt nun einmal nicht die Rechte des AG auf. Was würden hier manche BR sagen, wenn sie sich heute selbstständig machen würden und dann ihre Ang. versuchen ihen zu erklären, dass er (AG) in seiner Firma keine Rechte mehr hat.
Von daher sind auch Vertreter von AG-Verbänden zu verstehen, welche neuen AG den Rat geben, bei Neugründung von Betrieben, das Rauchen, Essen und Trinken am Arbeitsplatz sowie die private Nutzung des Telefon, Mail und Internet zu verbieten, dann ist es so und ds Thema ist ausgestanden.
24.04.2012 um 20:43 Uhr
"Wenn heute ein AG eine neue Firma aufmacht und dann von Anfang das Rauchen und das Essen und trinken am Arbeitsplatz verbietet kann er dieses alles ohne BR. Dann ist es so und auch der § 87 greift dann später nicht mehr wenn es dann mal einen BR geben sollte."
auch darum geht es hier nciht - aber ok, komm, ich erkläre es dir - auch als privbater Hauseigentümer wenn jemand zu Besuch kommt, kannst du ihn nciht davon abhalten, nach draußen zu gehen um eine zu rauchen oder einen Kaffee zu trinken, solltest du zu geizig sein ihm einen auszugeben ;-)
bitte vergleiche nciht Äpfel mit Birnen, dann klappt es auch mit den anderen BRM hier ;-)
"Der Abschluss eines ArbV hebt nun einmal nicht die Rechte des AG auf. Was würden hier manche BR sagen, wenn sie sich heute selbstständig machen würden und dann ihre Ang. versuchen ihen zu erklären, dass er (AG) in seiner Firma keine Rechte mehr hat."
Boah hey, also "nieder mit den Mitbestimmungsrechten der Gremien in Deutschland", oder wie meinst du das? Ich bin entsetzt ob deiner Äußerungen...
"Von daher sind auch Vertreter von AG-Verbänden zu verstehen, welche neuen AG den Rat geben, bei Neugründung von Betrieben, das Rauchen, Essen und Trinken am Arbeitsplatz sowie die private Nutzung des Telefon, Mail und Internet zu verbieten, dann ist es so und ds Thema ist ausgestanden."
Schade, dass du nicht wirklich weißt wovon du redest - hätte ich mehr Zeit, also gefühlte 4 Jahre, würde ich es dir versuchen zu erklären. Etwas zu verbieten, von vornherein, hat mit der Fragestellung hier null zu tun - weiterhin, ist das mitunter eben nciht der beste Weg - der Beste weg ist grundsätzlich der, das MBR der Gremien zu achten, mit ihnen wirklich vertrauensvoll zusammen zu arbeiten und den AN durchaus das ein oder andere nciht zu untersagen.
Ich rede hier ncihtmal von dem Faktor AN = Betriebspositiva, oder wie das heißt. Ich rede nciht mal darüber dass ein zufriedener AN ein guter und gewinnbringender AN ist - nein, ich rede darüber, was Sachstand ist. Der AG kann nicht alles machen was er will - Email und Internetnutzung eigentlich mit einbegriffen, leider Gottes, begreift das nur nciht jeder sondern sieht seine AN als Leibeigene ohne jegliche Rechte an. Und mit sowelchen BRM wie du es bist, kann es durchaus gelingen...
25.04.2012 um 11:59 Uhr
Wenn der AG die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Frage der Ordnung des Betriebes dadurch umgehen könnte, dass er sich auf sein Hausrecht beruft, gäbe es keine Mitbestimmung in dieser Frage mehr.
Also > ran an den AG und mit ihm verhandeln.
25.04.2012 um 12:47 Uhr
hui, ging ja noch gut ab hier gestern :D Ihr beide habt euch gesucht und gefunden?
Eigentlich hat es gironimo auf den Punkt gebracht und das mit stolzen drei Zeilen.
Mit Hausrecht argumentieren zu wollen bei Fragen der Ordnung und dem Verhalten der AN im Unternehmen dürfte wohl ein Fall von grobem Unfug sein. Das es ein Fall des Gesundheitsschutzes sein könnte, will ich gar nicht in Abrede stellen, wurde aber immer noch nicht gefragt. Was das Essen und Trinken angeht lieber Streikbrecher. Wenn mein Besuch sich dabei wohl fühlt kann er seinen Kaffee bei mir auch gerne auf dem Klo trinken.
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