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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rauchverbot

F
Fossdan
Mrz 2020 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber das Rauchen in den Pausen verbieten und wenn Ja mit welcher Begründung? Bitte Urteile

1.83207

Community-Antworten (7)

P
Peanuts

13.04.2012 um 11:05 Uhr

"Kann der Arbeitgeber das Rauchen in den Pausen verbieten "

Wo wird denn geraucht?

G
gironimo

13.04.2012 um 11:22 Uhr

Der AG ist verpflichtet, Nichtraucher zu schützen (siehe Arbeitsstättenverordnung). Wie das umzusetzen ist, unterliegt der Mitbestimmung des § 87 BetrVG - Ordnung im Betrieb.

Da der § 87 nur gilt, wenn gesetzliche Regelungen nicht bestehen, kann der AG natürlich überall dort Rauchverbot "erlassen", wo ohnehin nicht geraucht werden darf (z.B. in Laboren oder Lagerräumen mit brennbaren Flüssigkeiten u.s.w.)

T
Tanzbär

13.04.2012 um 11:41 Uhr

... nicht geraucht werden darf (z.B. in Laboren oder Lagerräumen mit brennbaren Flüssigkeiten u.s.w.) Und genau dort wird der Arbeitnehmer vermutlich seine Pausen NICHT verbringen. Der AG kann örtlich Rauchverbote aussprechen, was Du in der Pause machst, ist deine Sache, denn in dieser Zeit wirst du ja auch nicht bezahlt.

Ich weiß jetzt nicht, wie das zB im Gaststättengewerbe ist, als Kellner im Nichtraucherlokal ...

E
Erdenbürger

13.04.2012 um 12:01 Uhr

Auf dem Betriebsgelände kann er letztendlich machen was er will (rauchverbote erteilen sind gemeint).

T
Tanzbär

13.04.2012 um 12:52 Uhr

Auf dem Betriebsgelände kann er letztendlich machen was er will (rauchverbote erteilen sind gemeint). Und genau DAS kann er eben nicht, wenn es einen BR gibt. Und in der Pause kann ich auch noch das Gelände verlassen. Mal sehn, was er da macht ...

E
Erdenbürger

13.04.2012 um 14:25 Uhr

Wenn Du das Betriebsgelände verlässt z. B. Zu Hause Mittagspause machst, dann dürftes Du vielleicht mit Deine Ehefrau Ärger bekommen, aber dann kannst Du Dich ja bei Deinen Bruder beschweren. Aber glaube mir Dein AG wird es so ziemlich Egal sein, was Du ausserhalb seines Betriebsgelände in Deiner Freizeit machst.

T
Tanzbär

13.04.2012 um 14:36 Uhr

Es ging ums rauchen. Auch dafür kann ich in der Pause das Betriebsgelände verlassen und mich vor das Tor stellen. Also: Er kann es im Normalfall nicht verbieten. Wie gesagt ... Kellner im Nichtraucherlokal?

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