Rauchverbot
Kann der Arbeitgeber das Rauchen in den Pausen verbieten und wenn Ja mit welcher Begründung? Bitte Urteile
Community-Antworten (7)
13.04.2012 um 11:05 Uhr
"Kann der Arbeitgeber das Rauchen in den Pausen verbieten "
Wo wird denn geraucht?
13.04.2012 um 11:22 Uhr
Der AG ist verpflichtet, Nichtraucher zu schützen (siehe Arbeitsstättenverordnung). Wie das umzusetzen ist, unterliegt der Mitbestimmung des § 87 BetrVG - Ordnung im Betrieb.
Da der § 87 nur gilt, wenn gesetzliche Regelungen nicht bestehen, kann der AG natürlich überall dort Rauchverbot "erlassen", wo ohnehin nicht geraucht werden darf (z.B. in Laboren oder Lagerräumen mit brennbaren Flüssigkeiten u.s.w.)
13.04.2012 um 11:41 Uhr
... nicht geraucht werden darf (z.B. in Laboren oder Lagerräumen mit brennbaren Flüssigkeiten u.s.w.) Und genau dort wird der Arbeitnehmer vermutlich seine Pausen NICHT verbringen. Der AG kann örtlich Rauchverbote aussprechen, was Du in der Pause machst, ist deine Sache, denn in dieser Zeit wirst du ja auch nicht bezahlt.
Ich weiß jetzt nicht, wie das zB im Gaststättengewerbe ist, als Kellner im Nichtraucherlokal ...
13.04.2012 um 12:01 Uhr
Auf dem Betriebsgelände kann er letztendlich machen was er will (rauchverbote erteilen sind gemeint).
13.04.2012 um 12:52 Uhr
Auf dem Betriebsgelände kann er letztendlich machen was er will (rauchverbote erteilen sind gemeint). Und genau DAS kann er eben nicht, wenn es einen BR gibt. Und in der Pause kann ich auch noch das Gelände verlassen. Mal sehn, was er da macht ...
13.04.2012 um 14:25 Uhr
Wenn Du das Betriebsgelände verlässt z. B. Zu Hause Mittagspause machst, dann dürftes Du vielleicht mit Deine Ehefrau Ärger bekommen, aber dann kannst Du Dich ja bei Deinen Bruder beschweren. Aber glaube mir Dein AG wird es so ziemlich Egal sein, was Du ausserhalb seines Betriebsgelände in Deiner Freizeit machst.
13.04.2012 um 14:36 Uhr
Es ging ums rauchen. Auch dafür kann ich in der Pause das Betriebsgelände verlassen und mich vor das Tor stellen. Also: Er kann es im Normalfall nicht verbieten. Wie gesagt ... Kellner im Nichtraucherlokal?
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Rauchverbot
ÄlterKönnt ihr mir mitteilen, ob dieser Vorschlag zu einer Betreibsvereinbarung Rauchverbot so ok ist oder ob ich da total daneben liege. Angemerkt sei, daß eigentlich schon seit 2005 ein Rauchverbot beste
Geschäftsführung hält sich nicht an Rauchverbot - was tun?
ÄlterHallo allerseits, wir haben in unserem Betrieb (noch) keine BV zum Thema Rauchverbot und Raucherzonen. Generell gilt in allen Geschäftsräumen ein Rauchverbot; zum Rauchen muss nach draußen, möglich
Rauchverbot - nur mit Zustimmung des BR?
Älterdie GL wünscht Rauchverbot. Im BR wurde das vor ca.4 Monaten besprochen, mit dem Ergebnis, dass die GL im Gegenzug einen Raum für die Raucher stellt. Das wurde der Gl mitgeteilt. Jetzt wurde von der G
Rauchverbot auf Betriebsgelände
ÄlterHallo zusammen, in unserem Betrieb (Bürogebäude) ist seit ca. 1 Jahr Rauchverbot, das heist das die Mitarbeiter alle vor der Tür rauchen gehen. Jetzt will unser Chef das auch auf dem Hof das Rauchver
Rauchverbot im Zentrallager - wie als BR reagieren?
ÄlterHallo Kollegen/innen, ich habe als Neumitglied des BR eine heikle Aufgabe zu erledigen und bräuchte Eure Hilfe. Wir sind eine GmbH mit 54 Filialen und 1 Zentrallager( Elektrogroßhandel). In diesem