Rauchverbot
Hallo Undere Gl möchte ein rauchverbot ausserhalb der gesetzlichen Pausen einrichten.Hintergrund ist : es besteht schon ein rauchverbot,aber es ist den MA erlaubt rauchpausen einzulegen,diese müssen aber wenn sie ausserhalb der gesetzlichen Pausen leigen ,angmeldet werden und für 3 rauchpausen wird dem Ma 15 min Arbeitzeit abgezogen.Diese Anortnung wird von den MA aber nicht befolgt. Die GL sagt es kann leider nicht überprüft werden wer zusätzlicht raucht,darum das generelle Verbot
Community-Antworten (9)
27.05.2010 um 20:25 Uhr
Hallo christax! Hier geniesst der AG Hausrecht und kann es anordnen.
27.05.2010 um 21:25 Uhr
sueton Das sehe ich aber so nun wirklich nicht ;-)
27.05.2010 um 22:05 Uhr
@DJ,jaha,o.k.,gibt es über die 3 Rauchpausen eine BV,herrscht MB (Du willst es aber auch immer genau wissen :-))) Ein Recht auf Rauchpausen außerhalb der gesetzlichen gibt es m.W. aber nicht.Hat der AG die 3 zusätzlichen damals nur erlaubt,dann...?!
27.05.2010 um 22:51 Uhr
Darauf habe ich mich nicht bezogen - das Hausrecht des AG ist hier nciht relevant - grundsätzlich hat der BR hier ein MBR ;-)
27.05.2010 um 23:16 Uhr
@sueton Schau mal im 87er. Im Fitting, Seite 1236
27.05.2010 um 23:39 Uhr
Also ich habe hier 3 Gerichtsurteile von 2007/08 u. 09 liegen,die mir was anderes erzählen: Verw.G Köln Az. 1 A 812/08 AG Duisburg Az. 3 Ca 1336/09 LAG Schleswig-Holstein Az. 4 TaBV 12/07 So und damit keine Missverständnisse aufkommen:Jetzt gehe ich mir erstmal eine anzünden :-)))
28.05.2010 um 00:01 Uhr
nabend....jeder von Euch, hat ein bischen Recht. ;-))
28.05.2010 um 00:50 Uhr
2 Urteile sind in dem Abschnitt auf der besagten Seite auch drin. Desweiteren wird dort darauf verwiesen das ein MBR hinsichtlich der Ausgestaltung und Durchführung der Maßnahme besteht. Da es die Ordung des Betriebes betrifft beschränkt § 75 Abs 2 die Redelungsbefugnis der Betriebsparteien. In dem vorliegendem Fall betrifft es ja wohl die Ausgestaltung und Durchführung. Daher kann es auch kein jeder hat ein bißchen Recht geben. Bei anderen Aspekten ja . Hier in dem Fall Nein.
28.05.2010 um 11:27 Uhr
Ich will mal auch noch meine 5ct einwerfen:
Nochmal zusammengefasst:
Der BR hat ein MBR bei der Frage ob überhaupt und wenn wo und ggf. auch wann geraucht werden darf. Der BR hat KEIN MBR bei der Frage ob das Rauchen bezahlt wird oder nicht.
In christax Fall sind IMHO die mitbestimmungsrechtlichen Fragen geklärt, es darf geraucht werden, das Rauchen ist keine AZ, die MA haben die Verpflichtung sich dazu abzumelden und für drei mal Rauchen werden 15 Minuten abgezogen.
In der Rechtsprechung wird grundsätzlich dem AG die Pflicht eine BV mit geeigneten Maßnahmen durchzusetzen auferlegt. Dazu gehört auch, das den MA wenn sie dabei erwischt werden das sie gegen die Regeln verstoßen Abmahnungen ausgesprochen werden, etc.
In christax Fall möchte der AG jetzt ein generelles Rauchverbot aussprechen, weil er sich außerstande sieht, der BV Geltung zu verschaffen.... Gehts noch? Offenbar hat der AG festgestellt, das die Abmeldepflicht nicht eingehalten wird und ist nicht bereit daraus andere Konsequenzen zu ziehen als das Rauchen zu verbieten? Wenn er nicht bereit oder nicht in der Lage ist (wegen Beweisbarkeit) Abmahnungen auszusprechen wenn sich die AN nicht abmelden, wie will er dann ein totales Rauchverbot durchsetzen? Rauchmelder auf dem Klo? Kameras im Außenbereich? Wenn es jetzt nicht auffällt, das ein AN seinen Arbeitsplatz zum Rauchen verläßt, wie soll das in Zukunft mit Rauchverbot besser werden? Wird jeder AN der seinen Arbeitsplatz verläßt unter Generalverdacht gestellt?
@christax Schmeißt Eurem AG doch mal diese Fragen an den Kopf. Ich denke das er schnell ins Schwimmen gerät.....
Ich denke hier sollten alle erstmal in media res gehen und sich mit dem Problem an sich auseinandersetzen (der Durchsetzbarkeit eines Rauchverbotes) anstatt mit Kanonen nach Spatzen zu schießen.
BTW: Wenn Du willst das hier offen weiter diskutiert wird, editiere bitte Deine Frage und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" weg, danke.
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