Erstellt am 27.05.2010 um 18:25 Uhr von sueton
Hallo christax!
Hier geniesst der AG Hausrecht und kann es anordnen.
Erstellt am 27.05.2010 um 19:25 Uhr von DonJohnson
sueton
Das sehe ich aber so nun wirklich nicht ;-)
Erstellt am 27.05.2010 um 20:05 Uhr von sueton
@DJ,jaha,o.k.,gibt es über die 3 Rauchpausen eine BV,herrscht MB (Du willst es aber auch immer genau wissen :-))) Ein Recht auf Rauchpausen außerhalb der gesetzlichen gibt es m.W. aber nicht.Hat der AG die 3 zusätzlichen damals nur erlaubt,dann...?!
Erstellt am 27.05.2010 um 20:51 Uhr von DonJohnson
Darauf habe ich mich nicht bezogen - das Hausrecht des AG ist hier nciht relevant - grundsätzlich hat der BR hier ein MBR ;-)
Erstellt am 27.05.2010 um 21:16 Uhr von rainerw
@sueton
Schau mal im 87er. Im Fitting, Seite 1236
Erstellt am 27.05.2010 um 21:39 Uhr von sueton
Also ich habe hier 3 Gerichtsurteile von 2007/08 u. 09 liegen,die mir was anderes erzählen:
Verw.G Köln Az. 1 A 812/08
AG Duisburg Az. 3 Ca 1336/09
LAG Schleswig-Holstein Az. 4 TaBV 12/07
So und damit keine Missverständnisse aufkommen:Jetzt gehe ich mir erstmal eine anzünden :-)))
Erstellt am 27.05.2010 um 22:01 Uhr von ridgeback
nabend....jeder von Euch, hat ein bischen Recht. ;-))
Erstellt am 27.05.2010 um 22:50 Uhr von rainerw
2 Urteile sind in dem Abschnitt auf der besagten Seite auch drin. Desweiteren wird dort darauf verwiesen das ein MBR hinsichtlich der Ausgestaltung und Durchführung der Maßnahme besteht. Da es die Ordung des Betriebes betrifft beschränkt § 75 Abs 2 die Redelungsbefugnis der Betriebsparteien.
In dem vorliegendem Fall betrifft es ja wohl die Ausgestaltung und Durchführung. Daher kann es auch kein jeder hat ein bißchen Recht geben.
Bei anderen Aspekten ja . Hier in dem Fall Nein.
Erstellt am 28.05.2010 um 09:27 Uhr von rkoch
Ich will mal auch noch meine 5ct einwerfen:
Nochmal zusammengefasst:
Der BR hat ein MBR bei der Frage ob überhaupt und wenn wo und ggf. auch wann geraucht werden darf.
Der BR hat KEIN MBR bei der Frage ob das Rauchen bezahlt wird oder nicht.
In christax Fall sind IMHO die mitbestimmungsrechtlichen Fragen geklärt, es darf geraucht werden, das Rauchen ist keine AZ, die MA haben die Verpflichtung sich dazu abzumelden und für drei mal Rauchen werden 15 Minuten abgezogen.
In der Rechtsprechung wird grundsätzlich dem AG die Pflicht eine BV mit geeigneten Maßnahmen durchzusetzen auferlegt. Dazu gehört auch, das den MA wenn sie dabei erwischt werden das sie gegen die Regeln verstoßen Abmahnungen ausgesprochen werden, etc.
In christax Fall möchte der AG jetzt ein generelles Rauchverbot aussprechen, weil er sich außerstande sieht, der BV Geltung zu verschaffen.... Gehts noch? Offenbar hat der AG festgestellt, das die Abmeldepflicht nicht eingehalten wird und ist nicht bereit daraus andere Konsequenzen zu ziehen als das Rauchen zu verbieten? Wenn er nicht bereit oder nicht in der Lage ist (wegen Beweisbarkeit) Abmahnungen auszusprechen wenn sich die AN nicht abmelden, wie will er dann ein totales Rauchverbot durchsetzen? Rauchmelder auf dem Klo? Kameras im Außenbereich? Wenn es jetzt nicht auffällt, das ein AN seinen Arbeitsplatz zum Rauchen verläßt, wie soll das in Zukunft mit Rauchverbot besser werden? Wird jeder AN der seinen Arbeitsplatz verläßt unter Generalverdacht gestellt?
@christax
Schmeißt Eurem AG doch mal diese Fragen an den Kopf. Ich denke das er schnell ins Schwimmen gerät.....
Ich denke hier sollten alle erstmal in media res gehen und sich mit dem Problem an sich auseinandersetzen (der Durchsetzbarkeit eines Rauchverbotes) anstatt mit Kanonen nach Spatzen zu schießen.
BTW: Wenn Du willst das hier offen weiter diskutiert wird, editiere bitte Deine Frage und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" weg, danke.