Hallo,

ich bin als BRV zu 70 % freigestellt, die restlichen 30 % gehe ich meinen ursprünglichen Tätigkeit nach.
Da ich die 30 % meistens nicht voll ausschöpfe, das BR Arbeit immer mehr wird, habe ich ein kleines Problem mit meinem Vorgesetzten!
Wir haben bei uns einen Leistungsbeurteilung , wo der MA anhand eines Bewerbungsbogen mit Punkten bewertet wird.
Daraus resultierend ergibt die Punktezahl eine gewisse Einstufung für die Prämie.
Mich hat der nur für die ca. 30 % bewertet und die Aussage gemacht, dass dies zu 100 % in die Bewertung mit einfließt!
Was ja nicht richtig ist, da ich ja gar keinen Möglichkeit die Tätigkeiten zu 100 % zu erledigen, da ich ja mind. 70 % BR Arbeit mache.

Hat jemand hierzu Infos die ich meinen Vorgesetzten vorlegen kann; Gesetzlich gibt es den Betriebsverfassungsgesetz
§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis ?

Urteile oder ähnliche Probleme.

Freu mich auf zahlreiche Kommentare.
Danke Schon mal vorab

Gruß
Vorbert