Erstellt am 21.01.2009 um 16:30 Uhr von Troisdorfer
An deinen Arbeitsvertrag hat sich doch nichts geändert !!!
Erstellt am 21.01.2009 um 16:33 Uhr von Uschi66
@Yankees1865
...ist das Dein Grund für dieses Mandat? Das wäre sehr schade!
Erstellt am 21.01.2009 um 16:37 Uhr von w-j-l
Yankee,
so lange Du nicht freigestellt bist.
Erstellt am 21.01.2009 um 16:48 Uhr von Yankees1865
Danke Uschi66 für diese "Hilfreiche Antwort"
Erstellt am 21.01.2009 um 17:48 Uhr von huwiel
was ist denn mit deinen BR-kollegen: brauchen die auch nicht?
Erstellt am 21.01.2009 um 17:51 Uhr von Uschi66
@Yankees1865
sorry aber wenn von Neugewählten immer erst gleich Fragen nach dem besonderen Kündgungsschutz oder eine solche Frage wie hier kommt, kann ich leider nur so nachfragen. :-(
Ich würde mich immer freuen, wenn als erste Fragen kämen welche die Koll. betreffen die man vertretne soll und für die man ein solches Mandat ja anstrebt.
Wieso sollte ein BRV keine Schichtarbeit mehr machen/ machen sollen?
Freistellung für Betriebsräte ist kein Freischein.
http://www.arbeitgeber.org/grenzen-des-betriebsrats/grenzen-des-betriebsrats/artikel07083.html
Erstellt am 21.01.2009 um 18:01 Uhr von w-j-l
Uschi,
wie kommst Du darauf, dass Yankee neu gewählt ist? Er hat nur geschrieben "neu gewählter BRV". Das ist bei manchen erst nach 20 Jahren.....
Erstellt am 21.01.2009 um 18:07 Uhr von Uschi66
@w-j-l
...wenn von Neugewählten
....Er hat nur geschrieben "neu gewählter BRV"
so nun lese einmal genau nach, wo habe ich etwas falsches geschrieben.
Erstellt am 21.01.2009 um 18:14 Uhr von huwiel
man kann és aber so interpretieren. ergibt sich aus der fragestellung
Erstellt am 21.01.2009 um 18:38 Uhr von w-j-l
Uschi66,
in Deiner Antwort 110595 steht eben nur "von Neugewählten", und das sind hier im Sprachgebrauch meist neu gewählte Betriebsräte. Deine Antwort impliziert also Kritik an BR-Frischlingen, die sich nur wegen KSch und Arbeitsbefreiung wählen ließen.
Ich habe Yankees Frage so interpretiert, ob er alleine durch die Wahl zum BRV und die damit verbundenen Aufgaben von der Schichtarbeit befreit sei, und das läßt sich auch sachlich - und ohne Kritik aus dem Bauch heraus - beantworten.
Erstellt am 21.01.2009 um 18:52 Uhr von Immie
@Uschi66
"...aber wenn von Neugewählten immer erst gleich Fragen ..."
Das ist aber sehr vorschnell geurteilt.
Zumal..."immer"...seit dem 06.01.09?
@Yankees1865
Lies mal §37 Abs 2 BetrVG mit Kommentar
Erstellt am 21.01.2009 um 18:53 Uhr von Uschi66
@w-j-l
... ja ich habe grundsätzlich Probleme damit, wenn ich das Gefühl habe/bekomme, dass Mandatsträger aus dem Mandat Vorteile für sich sehen / sehen wollen (also § 78 III Begünstigung).
Mandatsarbeit sollte immer, zu mindest aber vorrangig angestrebt werden um sich für die Rechte der Beschäftigten einsetzen zu wollen.
Der besondere Kündigungsschutz z.B. steht allen Mandatsträger zu, einfach um sie vor Nachteilen wegen der Mandatsausübung zu schützen, genau so wie es das Gesetz auch sieht.
Wenn also ein neu Gewählter, ganu gleich ob neu gewähltes BRM oder BRV oder JAV oder oder.. vor der Wahl zu erst nach Kündigungsschutz oder wie hier fragt, frage ich mich, warum kommt hier diese Frage und was war der Grund für das Mandat?
Leider kenne ich solche Beweggründe auch aus BR-Gremien welche ich angehört haben. Doch auch dort habe ich immer ganz offen meine Sicht vertreten. Ich hatte und habe auch kein Problem dieses so vor Wählern zu äußern. Wähler verstehen dieses dann auch immer gleich und finden diese gut, denn sie wollen ja Koll. welche ihre Probleme sehen und dafür eintreten.
Es ist leider auch oftmals fest zu stellen, dass in schwierigen Zeiten AN schneller bereit sind sich für Mandate zu begeistern. Spielt hier dann wohl der besondere Kündigungsschutz mit??
Er hat leider nicht bei seiner Frage darauf hingewiesen, dass er in der Ausübung des Mandates bei weiterem Schichtbetrieb Probleme hat, denn dann wären in mir diese Gedanken erst gar nicht gekommen.
Zu dieser Sicht von mir stehe ich auch, vertrete ich auch schon immer so. Ist hieran etwas falsch?
Erstellt am 21.01.2009 um 19:07 Uhr von kriegsrat
@yankee 1865
offiziell musst du weiterhin spät- und nachtschichten arbeiten
aber mit entsprechender schulung und erfahrung wirst du die möglichkeiten entdecken, die dir deine neue position bietet, insbesondere wenn dir die führung der laufenden geschäfte des br übertragen wurde (was üblicherweise passiert)in verbindung mit der möglichkeit, dich freistellen zu lassen wegen erforderlicher betriebsratstätigkeit
und warum solltest du die interessen der belegschaft weniger gut vertreten, wenn du keine schichtarbeit mehr leistest (und ganz nebenbei durch verlust der steuerfreien zuschläge auch weniger verdienst?)
was hier ein vorteil oder nachteil ist, sieht doch jeder subjektiv anders
Erstellt am 21.01.2009 um 22:43 Uhr von DonJohnson
mir fehlen die Worte - darauf antworte ich morgen - ich bin entsetzt!!!! Ganz ehrlich!!!
Erstellt am 23.01.2009 um 07:42 Uhr von w-j-l
Don Johnson,
ist das ein Versprechen? Dir fehlen wirklich die Worte? Wäre manchmal an anderer Stelle auch angebracht.
Uschi66,
Deine erste Antwort klang leider nicht wie eine Frage, sondern wie eine Unterstellung.
Wie Du selbst feststellst, hast Du keine Ahnung, warum er das fragt? Vielleicht ist ja sein restlicher Tag so mit BR-Arbeit ausgefüllt, dass er mit der Schichtarbeit auf (unzulässig??) lange Anwesenheitszeiten im Betrieb kommt.
Außerdem kritisierst Du damit implizit die Möglichkeit des § 38 BetrVG, dessen Anwendung ja genau das von yankee gefragte Ergebnis - Freistellung von der Schichtarbeit - bringen würde.
Erstellt am 25.01.2009 um 14:02 Uhr von Knigge
Bitte bitte, keine Vor- oder Nachteile für BRM oder BRV!