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Kurzarbeit für BRV?

C
CHLHO
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, was gibt es eigentlich für Festlegungen in der Kurzarbeit für Betriebsratsvorsitzende?

5.04305

Community-Antworten (5)

I
Immie

13.11.2009 um 14:14 Uhr

@CHLHO Was schwebt dir denn so vor, was es da geben können sollte?

R
rolfo

13.11.2009 um 15:23 Uhr

@ Immie Ist heute Wunschkonzert ?

E
Erwin

13.11.2009 um 15:40 Uhr

@CHLHO

Wer hier regelmäßig mitliest oder die Suchfunktion nutzt fände die Antworten. Denn das Thema ist nun ja wirlich nicht mehr neu und hat daher einen Ellenlangen Bart.- Doch es gibt immer wieder BR welche nun nach einem JAhr Kurzarbeit merken, dass es sie gibt.

Ein gute BRV (Kapitäm) geht doch immer vorran ins Übel und lässt nich die AN ins klate Wasser springen oder??

R
rolfo

13.11.2009 um 15:51 Uhr

@ erwin so kann man das auch nicht gerade sagen, wenn z.B. für einen Betrieb 25 % KUG angemeldet ist und 1 freigestellter BRV da ist, kann der AG für den freigest. BRV kein KUG beantragen weil der ja von der Arbeit freigestellt ist, und an Mangel an Arbeit für den BR kann man sich bei so einer Situation auch nicht beklagen.

T
TROISDORFER

13.11.2009 um 16:13 Uhr

Ist der Betriebsratsvorsitzende jetzt schon etwas besonderes ... ? Gerade als Betriebsratsvorsitzende solltest du dir die frage selbst beantworten können.

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