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BRV erzwingt Freistellung

F
Festausschuss
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ein BR mit zwei Standorten. Nach der letzten Wahl ist die Verteilung der BR-Sitze so, dass 6 BRM auf Standort 1 mit 180 MA und 5 BRM auf Standort 2 mit 250 MA fielen. Dadurch war schnell klar, dass der BRV von den 6 BRM im Standort 1 gestellt wurde. Jetzt geht es um die Freistellung: Ich bin der Ansicht, dass die Freistellung auf den Standort mit den meisten MA fallen sollte. Dass wäre dann aber nicht der BRV. Der BRV besteht darauf, dass er die Freistellung (voll) erhält. Von wegen mehr Arbeit. Kann ich nicht nachvollziehen, weil, wie gesagt im anderen Standort mehr MA sind, die Räumliche Entfernung zur GL auch von dort gegeben ist. Ausserdem wird der SChriftkram auch von Standort 2 erledigt, nach kurzem Telefonat im Auftrag von BRV. Ich weiß, letztendlich bestimmt die Mehrheit im BR. Aber was da rauskommt, ist doch jetzt schon klar, oder?

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Community-Antworten (6)

U
Ulrik

05.11.2010 um 16:04 Uhr

Was heißt denn 'ein BR mit zwei Standorten'? Seid ihr denn dann nicht zwei Betriebe, und müßt auch zwei BR (und je einen BRV) wählen?? Oder seid ihr ein Betrieb mit einer Nebenstelle?

Aber zu deiner Frage, wenn es so bleibt wie es aktuell ist: Das ist Demokratie. Die Mehrheit entscheidet.

S
Saxonia

05.11.2010 um 16:19 Uhr

Hallo,

ehrlich gesagt kann ich schon Eure erste Entscheidung - aus welchem Kreis der Vorsitzende gestellt wird - nicht unbedingt logisch finden. Genausogut hätte man sagen können, der Vorsitzende soll dort sein, wo mehr Mitarbeiter arbeiten. Rechtlich relevant ist das alles nicht.

Über die Freistellung müßt Ihr Euch mit dem Arbeitgeber einigen (§ 38 BetrVG: "... nach Beratung mit dem Arbeitgeber..." wird die Freistellung im BR gewählt). Der kann widersprechen, wenn er wichtige Gründe dafür hat. Die Freistellung des BR-Vorsitzenden hat eine gewisse Logik. Der hat dann auch die Arbeit und die Wege, das muss klar sein...

Natürlich kann man auch ein anderes BR-Mitglied freistellen. Gibt es denn mehrere Interessenten? Im Übrigen bedeutet volle Freistellung ja auch, dass derjenige gar nicht zu dem einen oder anderen Standort gehört. Er arbeitet dort, wo der BR sein Büro hat und fährt zu den Gesprächen mit Mitarbeitern bzw. GF dahin, wo er gebraucht wird.

Ihr könntet die Freistellung auch teilen und in jedem Standort eine halbe Freistellung haben. Vorsitzender und Stellvertreter könnten aus verschiedenen Standorten kommen. Ihr könntet Ausschüsse für jeden Standort bilden, deren Mitglieder sich zur Erledigung der BR-Arbeit wiederum von der Arbeit freistellen können (geht auch ohne Ausschuss).

Der Möglichkeiten gibt es viele.

Schöne Grüße

Saxonia

W
wahlvst

05.11.2010 um 17:40 Uhr

Hallo,

zum einen ihr habt den Anspruch auf 2 Freistellungen wobei es dann auch mit 1/2 Freistellungen machbar ist.

Weiter, wird die Freistellung im Rahmen der Verhältniswahl gewählt. Anders nur, wenn nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl;

Also besthen doch alle Möglichkeiten

K
Kölner

05.11.2010 um 19:54 Uhr

@wahlvst 'zum einen ihr habt den Anspruch auf 2 Freistellungen wobei es dann auch mit 1/2 Freistellungen machbar ist."

Das muss man nicht verstehen, oder? Denn, hier sind nur 430 AN in Summe! Und das bedeutet immer nach § 38 BetrVG = 1 Freistellung.

Vermutungsmodus an Der Fragesteller hat einen BR mit zwei Standorten und Listenwahl. Vermutungsmodus aus

W
wahlvst

05.11.2010 um 23:59 Uhr

Hallo Kölner,

ja, hier hatte mich Adam Riese und Eva Zwerg ich Stich gelassen.

Somit klar nur eine Freistellung!

F
Festausschuß

06.11.2010 um 21:54 Uhr

Zunächst Danke für Eure Antworten. @ Ulrik Die Sache mit den zwei Standorten haben wir vor der letzten Wahl gründlichst durchdiskutiert von wegen Betriebsteil und Betriebsstätte... Die Standorte sind ca. 250 km entfernt voneinander.

@Saxonia Das eigentliche BR-Büro ist übrigens im Standort 2! Standort 1 ist erst im Laufe der letzten Wahlperiode dazugekommen. Die Sitzungen finden z.Zt. noch provisiorisch in einem leerstehenden Büro statt. Aber das ist ein tolles Argument. "Hey BRV, Du darfst jetzt täglich 500 km in BR-Büro fahren:-) da ist die Freistellung gleich aufgebraucht und einen ständigen Dienstwagen müssen wir dann auch gleich mit beantragen.

@Kölner Tja, Standort 1 ist fast geschlossen zu Wahl gegangen und somit erklärt sich halt das Mehrheitsverhältnis im BR.

@all mich ärgert halt nur die Bestimm-Politik: Wir haben die Mehrheit im BR und deshalb stellen wir den BRV! Genauso ist das abgelaufen und wird die Sitzung wegen der Freistellung auch ablaufen. "Ich bin ab jetzt King Louis!" Der BRV hat tatsächlich die Freistellung bereits bei der GL für sich beantragt. Erst nachdem die GL feststellte "da muß es einen Beschluß des BR geben" wurde kurzfristig mal eben eine Sitzung einberufen...

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