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Zulage für mein Amt als BRV

H
HolzBR
Mai 2021 bearbeitet

Hallo. Ich bin neu hier und neu im Amt des BRV. Mein Vorgänger hat vom AG eine monatliche Zulage von € 50 für den BR Vorsitz erhalten. Darf ich das auch annehmen? Vielen Dank für Eure Antwort.

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Community-Antworten (6)

D
DummerHund

20.05.2021 um 17:42 Uhr

Nein!!!!!!!!!!

C
celestro

20.05.2021 um 17:51 Uhr

kommt darauf an. Wenn das für Aufwendungen für das Amt gezahlt und am Ende (z.B. des Quartals) verrechnet wird bzw. die Auslagen die der BRV hat, monatlich im Allgemeinen in diesem Bereich liegen ... Ja.

In den meisten Fällen ist das aber einfach nur eine Art (Gehalts-)Zahlung an den BRV und das ist nicht erlaubt.

H
HolzBR

20.05.2021 um 18:38 Uhr

Hallo und Danke für die Antwort. Nein das ist keine Aufwandsentschädigung. Ich dachte ich kann das bestimmt auch annehmen, weil mein Vorgänger das auch hatte.... Können mir dadurch denn Nachteile entstehen?

B
BRHamburg

20.05.2021 um 18:50 Uhr

Welche Firma braucht den ein BRV, der sich vom Arbeitgeber bestechen lässt?

C
celestro

20.05.2021 um 19:17 Uhr

Lies Dir mal:

https://www.aclanz.de/wp-content/uploads/2013/05/AuA-5-13-281-283.pdf

durch. Und ja, auch 50 Euro im Monat sind damit gemeint.

H
Hamburger84

21.05.2021 um 10:15 Uhr

Diese 50 Euro Pauschale anzunehmen ist ein heikles Thema. Einfach so weil man BRV ist geht nicht - das wäre Vorteilsnahme.

Natürlich dürfen Dir im Amt des Betriebsrats keine finanzielle Nachteile entstehen, und alle anfallenden Kosten sind dir zu erstatten. Aber sicher bist Du hier nur, wenn die Kosten im Rahmen einer Einzelaufstellung von Dir eingereicht und dann vom AG gezahlt werden.

Wie ist/war denn die genaue Begründung, wieso der alte BRV diese 50 Euro bekommen hatte ?

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