Hallo zusammen, ich als Betriebsratsvorsitzender soll in Zukunft regelmäßig dreischichtig arbeiten. Der Betriebsrat ist der Meinung, der Vorsitzende müsse von der Nachtschicht befreit werden, der Arbeitgeber lehnt dies, trotz Hinweis auf Fachliteratur (Kommentar DKK/Fitting) ab. Hat jemand Vorschläge, Tipps, oder gar Gerichtsurteile, die einer juristischen Gegenprüfung des Arbeitgebers standhalten?
Danke, und kollegiale Grüße!