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Muss Betriebsratsvorsitzender in Nachtschicht arbeiten?

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Denntaler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich als Betriebsratsvorsitzender soll in Zukunft regelmäßig dreischichtig arbeiten. Der Betriebsrat ist der Meinung, der Vorsitzende müsse von der Nachtschicht befreit werden, der Arbeitgeber lehnt dies, trotz Hinweis auf Fachliteratur (Kommentar DKK/Fitting) ab. Hat jemand Vorschläge, Tipps, oder gar Gerichtsurteile, die einer juristischen Gegenprüfung des Arbeitgebers standhalten? Danke, und kollegiale Grüße!

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Community-Antworten (1)

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carrie

18.07.2008 um 01:19 Uhr

@Denntaler Es gibt keine Regelung, dass BR Mitglieder von Nachtschicht ausgenommen sind. Das wäre ja auch ein "Vorteil", den man nach § 78 BetrVG nicht haben darf. Auf einer Verdi Seite kann man folgendes nachlesen: "Insbesondere bei Schichtarbeit oder vergleichbaren Arbeitszeitsystemen kann es vorkommen, dass aufgrund der gesetzlichen Höchstarbeitszeit und der einzuhaltenden Ruhezeiten (vgl. §§ 3, 5 ArbZG) die Arbeitszeit, die sich an die Betriebsratstätigkeit anschließt, nicht voll ausgefüllt werden kann. Auch die insoweit ausfallenden Arbeitszeiten müssen vergütet werden. Beispiel: Wenn ein in Nachtschicht arbeitendes Betriebsratsmitglied an einer ganztägigen oder nahezu ganztägigen Betriebsratssitzung teilnimmt, kann es nicht außerdem noch eine vorangehende oder sich an die Sitzung anschließende Nachtschicht ableisten. Die ausfallende Nachtschicht ist ihm daher zu vergüten." Hier noch etwas zum Lesen: http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/BAG%20Nachtschicht%20Arbeitsbefreiung%20Betriebsrat.pdf Hoffe, ich konnte ein wenig helfen!

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