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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Keine Einigung bei der Zielvereinbarung -> Welche Aktien hat der BR hier?

T
Teradach
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, zusammen,

ich habe einen Kollegen im Aussendienst, dessen Gehalt zu 40% aus einem variablen - erfolgsabhängigen - Anteil stammt. Bei der Zielvereinbarung wurden ihm aus seiner Sicht unrealistische Ziele genannt, so dass er diese Ziele bestenfalls zur Hälfte erreichen kann und somit im erreichbaren Gehalt gedrückt wird. Er hat diese Ziele (noch) nicht unterschrieben, aber es wird jetzt von seinem Vorgesetzten starker Druck aufgebaut.

  1. Was kann er tun
  2. was kann der Betriebsrat tun
  3. auf welche Paragraphen können wir uns stützen
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Community-Antworten (3)

P
Petrus

19.04.2012 um 12:09 Uhr

"Der Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten variablen Vergütung kann der Arbeitgeber sich nicht dadurch entziehen, dass er zwar verhandelt, aber Ziele anbietet, die der Arbeitnehmer nicht erreichen kann." (BAG, Urteil vom 12. 5. 2010 - 10 AZR 390/09)

Hilft das?

T
Teradach

19.04.2012 um 12:37 Uhr

Ja, das hilft mir enorm. Danke! :)

Wir werden uns wohl mt der Aufgabe konfrontiert sehen, das bestehende Vorgehen durch eine Betriebsvereinbarung abzulösen, denn aktuell haben wir hier nur das seit 15 Jahren bestehende und geerbte Vorgehen, nicht aber eine schriftliche vereinbarung zu diesem Thema.

G
gironimo

20.04.2012 um 01:37 Uhr

... ja - dazu wird es wohl Zeit. Brecht aber nichts über's Knie, sondern sammelt Fachwissen und/oder zieht einen Sachverständigen hinzu.

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