Hallo,
ich habe mal eine Frage zu Zielvereinbarung-/Leistungsbewertungssystemen. Es gibt sowas bei uns flächendeckend in Form von Mitarbeitergesprächen, bei denen persönliche Ziele zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem vereinbart werden. Nach einem halben Jahr wird der Status in einem weiteren Gespräch überprüft und nach einem Jahr findet ein abschließendes Bewertungsgespräch statt. So weit so gut! Wurde auch seinerzeit alles mit dem Betriebsrat abgestimmt.

Allerdings bin ich jetzt seit März freigestellter BR-Vorsitzender und unser Personalchef meinte kurz vor Jahresende, er werde dann im neuen Jahr ein Zielvereinbarungsgespräch mit mir führen!? Hallo? Ich frage mich: was soll es bringen, wenn der Arbeitgebervertreter mit dem BR-Vorsitzenden zu erreichende Ziele vereinbart? Meinem Empfinden nach ist das auch rechtlich bedenklich, ich kann mich doch als BR-Vorsitzender nicht vor den Karren der Geschäftsleitung spannen lassen! Wenn dann müßte schon die Belegschaft mit mir ein Gespräch führen.

Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich aussieht, bzw. was für Konsequenzen möglich sind, wenn ich mich weigere (was ich vorhabe) ? Habe leider nichts dazu gefunden.

Vielen Dank im Voraus!
Donatus