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Zielvereinbarung mit BR-Vorsitzenden?

D
Donatus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe mal eine Frage zu Zielvereinbarung-/Leistungsbewertungssystemen. Es gibt sowas bei uns flächendeckend in Form von Mitarbeitergesprächen, bei denen persönliche Ziele zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem vereinbart werden. Nach einem halben Jahr wird der Status in einem weiteren Gespräch überprüft und nach einem Jahr findet ein abschließendes Bewertungsgespräch statt. So weit so gut! Wurde auch seinerzeit alles mit dem Betriebsrat abgestimmt.

Allerdings bin ich jetzt seit März freigestellter BR-Vorsitzender und unser Personalchef meinte kurz vor Jahresende, er werde dann im neuen Jahr ein Zielvereinbarungsgespräch mit mir führen!? Hallo? Ich frage mich: was soll es bringen, wenn der Arbeitgebervertreter mit dem BR-Vorsitzenden zu erreichende Ziele vereinbart? Meinem Empfinden nach ist das auch rechtlich bedenklich, ich kann mich doch als BR-Vorsitzender nicht vor den Karren der Geschäftsleitung spannen lassen! Wenn dann müßte schon die Belegschaft mit mir ein Gespräch führen.

Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich aussieht, bzw. was für Konsequenzen möglich sind, wenn ich mich weigere (was ich vorhabe) ? Habe leider nichts dazu gefunden.

Vielen Dank im Voraus! Donatus

6.434012

Community-Antworten (12)

K
kandesbutzler

04.01.2007 um 16:52 Uhr

Hallo,

warum willst du dich weigern ? zu Gesprächen geht man immer - erstmal anhöhren ! musst dazu ja nichts sagen wenn es dir nicht passt.

Wenn das Gespräch in der reg. Arbeitszeit stattfindet sehe ich keine Möglichkeit das du da nicht hingehst ! Freigestellt heisst jan nicht das der AG überhaupt keine Möglichkeit mehr hat mit dir Gepsräche zu führen !

W
wölfchen

04.01.2007 um 16:59 Uhr

Den Gesprächsinhalt kann ich mir lebhaft vorstellen: "wieviel Erleichterungen möchten Sie 2007 für Ihre Mitarbeiter/innen erreichen, soll evtl. die Arbeitszeit um 10 Stunden abgesenkt und dafür der Lohn um 500 € steigen?" ;-)

F
Fayence

04.01.2007 um 17:01 Uhr

Donatus,

welche Auswirkung hat denn die Nichterfüllung / Erfüllung / Übererfüllung einer solchen Zielvereinbarung? Money?

P.S. Ich kann auch als freigest. BRV persönliche Ziele mit der GF vereinbaren, welche sich auf die Beziehung BR/AG beziehen!

P
Pfarrer

04.01.2007 um 18:34 Uhr

@ Donatus

Ich wäre an Deiner Stelle auch irritiert, - wahrscheinlich hat @ wölfchen recht mit seiner Annahme bezüglich des Gesprächsinhaltes;-)

@Fayence

Ein Arbeitgebervertreter, der mit einem BR Vorsitzenden persönliche Ziele (Zielvereinbarung!) im Zusammenhang mit der Beziehung BR/AG besprechen will? Was ist denn mit dem Rest des BR's,...denen gefallen die Ziele vielleicht nicht die da besprochen oder gar vereinbart wurden, - wie geht's dann weiter,.....?

P
paula

04.01.2007 um 19:30 Uhr

also rechtliche bedenken habe ich da weniger als praktische. man wird sich wohl wirklichen einen guten kopf machen müssen um eine solche zielvereinbarung zu finden. nachdem es sich aber um eine vereinbarung handelt musst du ja einverstanden sein. wo ist also das echte problem.

wir haben es anders gestalltet und den bonus für die freigestellten betriebsräte auf den faktor 1,0 (Normalleistung) festgeschrieben. für nicht freigestellte gibt es auch noch spezielle regelungen, die für eine gerechte verteilung sorgen sollen. natürlich hätte man auch an einen durchschnittswert denken können aber dieser faktor erschien uns am einfachsten

F
Fayence

04.01.2007 um 19:42 Uhr

Pfarrer,

ich hätte Dich kreativer eingeschätzt! :-)

  1. lege ich meine persönlichen Ziele nicht mit der Funktion als freigestellter BRV ab und bin nur noch fremdbestimmt und 2. gibt es persönliche Ziele, die in völligem Einklang mit BR-Interessen stehen.

Da brauche ich mich nur in dem Bereich Initiativrechte eines BRs umzusehen und werde mehr als einmal fündig. Leider kommt dieser Bereich in fast allen BRs zu kurz, auch in unserem, weil wir überwiegend reagieren und uns nicht die Zeit zum agieren nehmen.

Ganz anderes Beispiel: Zielvorstellung AG: Kostensenkung

Mein persönliches Ziel als BRV: Umstellung der Papierkommunikation (BR, AN) auf Nutzung der im Betrieb vorhandenen LuK Technik. Um dieses Ziel zu erreichen, will und muss auch ICH endlich lernen, mit Internet, Intranet, Email, MS Office umzugehen. Zielvereinbarung: Im 1. Halbjahr besuche ich entsprechende Schulungen.

Jetzt nicht lachen, aber es gibt mit Sicherheit mehr als einen BRV, der nicht mit dem PC umgehen kann und der Einsatz moderner Technik aus diesem Grund bislang gescheitert ist.

P
Pfarrer

04.01.2007 um 21:58 Uhr

@ Fayence ...nun, dass ein BR, zumal Donatus ein Freigestellter ist (ist unter Umständen sogar ein größeres Unternehmen) mit 'nem Rechner umgehen kann, das setze ich einfach voraus, - dies nicht anzunehmen, - stimmt, da sind meine kreativen Ressourcen schnell am Ende :-)

Vielleicht sehe ich da auch seinen AG in einem zu schlechten Licht, - vielleicht gehört er zur der Sorte Arbeitgeber die für die MA und ihre Betriebsräte nur das Beste wollen und ein Gespräch mit Zielvereinbarungen mit einem BRV dient eben dieser Grundhaltung des AG's. Na, dann wäre ja alles in bester Ordnung.

F
Fayence

04.01.2007 um 23:24 Uhr

Pfarrer,

vielleicht habe auch ich manchesmal eine zu rosarote Brille auf, da mir die meisten hier geschilderten Problematiken im Umgang mit dem AG oder KollegInnen ziemlich fremd sind. Wir krachen uns auch, aber in allererster Linie konstruktiv und auf gleicher Augenhöhe. Wobei unser vorrangiges Ziel ist, die Interessen unserer KollegInnen zu vertreten; die Interessen unseres gemeinsamen AGs können und wollen wir jedoch nicht außer Acht lassen. Ist auch im BetrVG nicht vorgesehen.

So freue ich mich z.B. auf unsere gemeinsame Klausurtagung, in welcher wir uns ohne das Tagesgeschäft über unsere gegenseitigen Ziele und Wünsche austauschen wollen und können. So geht es auch!

Aber für diese unterschiedlichen Sichtweisen ist das Forum auch da! Wir ergänzen uns, da jeder seine Erfahrungen und seinen Blickwinkel einbringt oder bringen kann.

P.S. Wir hatten einen solchen BRV! ;-))

D
Donatus

05.01.2007 um 10:51 Uhr

Danke für die rege Diskussion!

Also. um das mal klar zu stellen: Natürlich werde ich das Gespräch nicht von vorneherein ablehnen, zumal das Verhältnis zwischen BR und Personalleiter / Arbeitgeber durchaus gut und konstruktiv ist.

Ich habe nur ein sehr seltsames Gefühl bei der Vorstellung man wolle mich bzw. den Betriebsrat per Zielvereinbarung in eine bestimmte Richtung lenken, zumal in diesem/nächsten Jahr so einige organisatorische Umwälzungen im Konzern zu erwarten sind.

Ich lasse das Gespräch mal auf mich zukommen. Danach werde ich dann entscheiden müssen, wie ich mich dazu verhalte.

Ich werde dann nochmal berichten.

K
Kölner

05.01.2007 um 14:40 Uhr

@all Da isse ja wieder, die alt bekannte Frage: Hat ein BRV/ein freigestelltes BRM einen Vorgesetzten...? Ich bin gespannt.

F
Fayence

05.01.2007 um 14:47 Uhr

Doof Nuss! > Nein, zumindest nicht hinsichtlich einer fachlichen Weisungsbefugnis! Disziplinarisch in einem gewissen Rahmen (Urlaub etc.), ja! (Nachtrag: sind der Personalabteilung unterstellt)

Schliesst für mich aber nicht aus, dass ein freistelltes BRM an einem allgemeinverbindlichen Prozeß = Zielvereinbarung, nicht teilnehmen kann.

K
Kölner

05.01.2007 um 14:49 Uhr

@Fayence Na dann.... :-))

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