Erstellt am 22.06.2015 um 08:58 Uhr von Kölner
In keiner Weise!
Warum auch?
Erstellt am 22.06.2015 um 09:55 Uhr von seesee
Weil seine Ziele das Wohl und Wehe unserer GmbH stark beeinflussen! Was für eine Frage!
Erstellt am 22.06.2015 um 10:12 Uhr von Kölner
*LOL*
Das sollte ja wohl jeder GF verantworten!
Und Du/der BR will das kontrollieren...naja!
Erstellt am 22.06.2015 um 10:28 Uhr von seesee
naja, Kölner, deine Einstellung zur BR-Arbeit ist hier ja hinreichend bekannt.
Ich mache mir jedenfalls um unsere Firma und unsere Arbeitsplätze große Sorgen und wollte schon gerne wissen, wohin die Reise geht. Schließlich wird von uns u.a. erwartet, dass Interessenausgleiche und Sozialplanvereinbarungen abgeschlossen werden. Wenn man die Ziele kennen würde, könnte man das bei den fälligen Entscheidungen berücksichtigen.
Aber wenn Dein Fazit ist, dass wir keine rechtliche Möglichkeit haben, an die gewünschten Infos zu kommen, dann ist das wiederum eine Info, die ich verwerten kann. Danke dafür.
Erstellt am 22.06.2015 um 12:21 Uhr von gironimo
Handelt es sich um einen leitenden Angestellten (§ 5 BetrVG)? Wenn ja - siehe Kölner
Wenn nein - und die Vergütung von Zielen abhängt (nicht nur bei dem einen, sondern bei mehreren Managern) könnt Ihr natürlich einen Anspruch aus § 87 Abs. 1Nr 10+11 BetrVG her leiten; außerdem § 94 BetrVG.
Wenn Ihr Euch aber um das Wohl der Firma sorgt, scheinen mir die Informationsansprüche aus dem § 106 BetrVG geeigneter zu sein, ins Detail zu gehen (habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss?)
Erstellt am 22.06.2015 um 12:31 Uhr von Kölner
Dann musst du mehr den snoo kers und Konsorten glauben. Kein Ding.
Erstellt am 22.06.2015 um 20:37 Uhr von DummerHund
Grundsätzlich sollte der finanzielle Aspekt mal aus den Köpfen der Antwortenden gehen.
Welche Möglichkeiten gibt es für den BR an den Inhalt der wirtschaftlich kollektiven Ziele zu gelagen. Hier könnte man in den §106 BetrVG schauen. Zumindest dann, wenn es einen Wirtschaftsausschuss im Betrieb oder Unternehmen gibt. Ist kein Wirtschaftausschuss vorhanden, ist der AG trotz allem verpflichtet, den BR einmal im Jahr über die wirtschaftliche Lage zu Unterrichten. Und wir als Gewerkschaft haben in solchen Fällen den Betriebsräten immer empfohlen sich nicht nur zahlen unter dies Nase reiben zu lassen, sondern auch zu verlangen wie und warum diese Zahlen zustande gekommen sind. Hilfreiches Instrument ist hier für den BR § 80 BetrVG. Denn nur wenn man hier seine Informationsrechte geltend macht kann man eigenständig überprüfen ob inhaltlich nicht auch Dinge aus dem § 87 BetrVG zum greifen kommen. Arbeitsschutz könnte dann zum Beispiel eine Rolle spielen, oder auch die Schwerbehindertenvertretung.
Nur lasst in erster Linie das Gehalt raus und konzentriert euch auf die Ziele die man erreichen will
Erstellt am 22.06.2015 um 20:45 Uhr von Globus
spannend, aberich kan dem nciht folgen - wie sollen wir nicht mitbestimmungsrechtliche Zielvereinbarungen einsehen können - selbst im WA wird man die nciht bekommen, sondern lediglich Zahlungen sehen... wenn der AG pfiffig ist...
ergo, was kann ein BR ohne WA machen um annähernd an die Zahlungen zu kommen - meiner Meinung nach gar nichts...
Aber bitte belehre mich eines Besseren - finde das echt spannend...
Erstellt am 22.06.2015 um 21:29 Uhr von DummerHund
Nun @Globus ich kann nicht einschätzen wie groß euer Betrieb ist und ob ihr einen Wirtschaftsausschuss habt oder nicht. Wenn ich man davon aus gehe das ihr keinen habt, wäre es doch fatal wenn man sich die rechnerischen Zahlen nur vorlegen lässt und sich nicht erklären lässt wie sie sich zusammen setzen. Das ist mit das 1X1 der Volkswirtschaft und des Umganges mit Zahlen.
Was macht ihr z.B. wenn euch der AG erzählt, wir haben ein Minus im letzem Geschäftsjahr von XY gebt ihr euch alleine mit der Aussage zufrieden und sagt hinterher der Kaffee und Kuchen war lecker. Oder aber versucht ihr zu hinterfragen woher das Minus stammt, und macht den AG auf eure Informationsrechte aufmerksam?
Ich habe in meiner langjährigen Arbeit mit Betriebsräten leider nur zu oft gesehen das Wege nicht zu Ende gegangen werden. Es werden nette Gespräche mit dem AG geführt und wenn der AG zwei drei mal nein sagt, das gibt es von mir nicht, geben sich die Betriebsräte zufrieden. Betriebsratsarbeit soll nicht nur spannend sein, sie muss hilfreich sein. Und nun mal Hand auf´s Herz, wie viele Dinge tun sich in eurem Betrieb jede Woche, wo ihr den §80 BetrVG gar nicht in Betracht zieht ?
Erstellt am 22.06.2015 um 21:36 Uhr von Globus
dem will ich mich gar nciht verwehren - im gegenteil - ich sagte ich finde es spannend - und ohne dass du so ausführlich wirst bin ich sehr gerne bei dir - aber dir ist auch bewußt, dass das einfordern nie ohne Beschlussverfahren gehen wird... dass man sicherlich mitunter anrecht hat auf die Informationen da stehe ich dir bei - die frage ist halt aus meiner Erfahrun, welcher anwalt trägt ein solches ansinnen mit.. hier habe ich durchaus negative erfahrungen gemacht...
Erstellt am 22.06.2015 um 21:41 Uhr von Globus
genau genommen, ziehen wir diesen sehr sehr oft - auch anfangs mit unterstützung unseres anwalts - ok, nu ist er es auch cniht mehr - da er uns erst unterstützte und dann "verhungern" liess... am langen arm - war nciht so prall...
wir sind grundsätzlich bereit zu kämpfen - wenn es sich lohnt... wir werden uns aber nciht mehr in einen aussichtslosen kampf drängen....
was aussichtslos ist, beurteitlt dann das gremium....
wir haben schon sehr sehrt viel erreicht - auch mit kampf - oder gerade mit kampf - aber wir wurden auch schon "verwundet".... das ist halt immer so...
Erstellt am 22.06.2015 um 22:06 Uhr von DummerHund
@Globus
Dann seit ihr noch genau an dem Punkt den ich mit zei, drei mal den AG ansprechen und er sagt nööö, und gut iss. Über euren Anwalt kann ich mir kein Urteil bilden, da nicht bekannt ist wie ihr mit welchen ansinnen an ihn heran tritt.
Aber nehmen wir al Beispiel mal den § 80 Abs 2
sagt dieser doch untr anderem:
§ 80 Abs. 2 BetrVG
Das Recht auf Information
Der Betriebsrat braucht präzise Informationen, um bei Plänen und Entscheidungen des Arbeitgebers mitbestimmen oder zumindest mitwirken zu können!
Dafür gibt es spezielle Informationsrechte (z.B. § 90 und § 92 BetrVG) mit zum Teil speziellen Vorschriften zu Art und Umfang der Informationen. Das allgemeine Informationsrecht des § 80 Abs. 2 BetrVG stellt darüber hinausgehend sicher, dass der Betriebsrat alle Informationen bekommt, die er zur Erfüllung seiner im BetrVG festgelegten Aufgaben, Pflichte und Rechte braucht.
Aufgaben, Pflichte und RECHTE. Genau das kommt in den Köpfen der Betriebsräte nicht an.
Ich habe in 43 Jahren hunderte von Anliegen bearbeitet wo man nach §23 BetrVG gegen einzelne Betriebsratsmitglieder vorgenen wollte; aus genau diesen Gründen, aber ich habe nicht mal halb so viel Ansinnen gegen den AG gesehen. Mir ist in den letzen Tagen schon sehr oft aufgefallen, schnell geredet oder geschrieben wird viel, nur wie sieht es mit der Umsetzung im Betrieb des jeweils Antwortendem aus ?
Erstellt am 23.06.2015 um 07:48 Uhr von Sagenhaft
Oh Oh…
Jetzt haben wir ja schon zwei Hauptamtliche von der Gewerkschaft.
Neben der Telefontante Melissa nun auch noch nen Dummen Hund als Frontkämpfer.
Bei den Gewerkschaften scheint ja gerade nicht viel los zu sein oder?
Ihr kommt nicht auch zufällig vom gleichen Laden?
Erstellt am 23.06.2015 um 16:59 Uhr von Globus
Um diese Angaben zu bekommen bedarf es einen gut dargelegeten Grund... fehlt dieser, zieht einem der Arbeitsrichter das Fell über die Ohren - und sowas tut mir mitunter weh... darum sag ich nciht, dass ich es nur ein oder zwei mal mache, sondern schaue, wo ich es machen kann ohne blutig vom Schlachtfeld zu ziehen...
Ich bin gerne bereit zu kämpfen - teilweise sogar Kämpfe wo ich weiß, dass es nciht gut aus geht, aber mal ehrlich... in diesem Fall.... Na, ich brauche diese Daten auch nciht... nicht zwingend...