Erstellt am 12.07.2007 um 00:09 Uhr von Kölner
@Angel
Gar nicht.
"Sinnvoll" kann ja nur heissen, dass Du nur eine ZV abschliesst, die Du in Deiner verbleibenden Restarbeitszeit erledigen darfst. Auch gilt das - wegen Deines BR-Mandates bestehende - Benachteiligungsverbot nach § 78 BetrVG.