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Erst Kündigung dann Einstellung

K
kundenstamm
Jan 2018 bearbeitet

Unser Gremium hat am 01.08.11 eine Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung von 2 Außendienst-Mitarbeitern erhalten. Den Mitarbeitern wurde auch gekündigt (Marktsituation, hohe Frachtkosten usw.). Nun haben wir gestern! 16.04.12 eine interne Stellenausschreibung erhalten, in dem 1 Mitarbeiter gesucht wird, der genau diese Gebiete betreuen soll. Geht das überhaupt? Muss der AG Fristen einhalten, um diese Stelle zu besetzen?

1.41005

Community-Antworten (5)

L
Lernender

17.04.2012 um 13:11 Uhr

Habt ihr zugestimmt bei den Kündigungen? Haben die Mitarbeiter geklagt? Wie waren die Kündigungsfristen?

B
BRVLH

17.04.2012 um 14:13 Uhr

in dem 1 Mitarbeiter gesucht wird, der genau diese Gebiete betreuen soll

das heißt ab nicht, dass er genau die gleichen Aufgaben machen muss, wie der Kollg. der entlassen wurde. Gewisse "Gebiete betreuen" kann verschiedene Aufgaben enthalten.

S
streikbrecher

17.04.2012 um 15:05 Uhr

Die betriebsbedingte Kündigung in diesem bereich könnte man als Gekündigter angehen. Doch es ist hier zu beachten. Der AG stellt keinen NEUEN AN ein er setz nur um.

Damit würde dann ggf. in einem anderen Bereicht betriebsbedingte Kündigung anstehen. Habt ihr bei der betriebsbedingten Kündigung geprüft ob diese Koll. ggf. an anderer Stelle hätten beschäftigt werden können? Habt ihr daher auch geprüft, ob man ggf. hätte die Sozialauswahl auch auf andere Bereiche hätte ausweiten müssen???

B
Betriebsrätin

17.04.2012 um 15:06 Uhr

Hallo,

es ist doch K E I N E Einstellung es geht um Versetzung/ Umsetzung denn es ist ja nur eine interne Ausschreibung!!

T
Tanzbär

17.04.2012 um 16:42 Uhr

es ist doch K E I N E Einstellung es geht um Versetzung/ Umsetzung denn es ist ja nur eine interne Ausschreibung!!

Geile Glaskugel. Wer sagt denn, dass der AG trotz interner Stellenausschreibung keinen von außen einstellen wird?

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