Erstellt am 17.04.2012 um 11:11 Uhr von Lernender
Habt ihr zugestimmt bei den Kündigungen?
Haben die Mitarbeiter geklagt?
Wie waren die Kündigungsfristen?
Erstellt am 17.04.2012 um 12:13 Uhr von BRVLH
>> in dem 1 Mitarbeiter gesucht wird, der genau diese Gebiete betreuen soll
das heißt ab nicht, dass er genau die gleichen Aufgaben machen muss, wie der Kollg. der entlassen wurde. Gewisse "Gebiete betreuen" kann verschiedene Aufgaben enthalten.
Erstellt am 17.04.2012 um 13:05 Uhr von streikbrecher
Die betriebsbedingte Kündigung in diesem bereich könnte man als Gekündigter angehen. Doch es ist hier zu beachten. Der AG stellt keinen NEUEN AN ein er setz nur um.
Damit würde dann ggf. in einem anderen Bereicht betriebsbedingte Kündigung anstehen. Habt ihr bei der betriebsbedingten Kündigung geprüft ob diese Koll. ggf. an anderer Stelle hätten beschäftigt werden können? Habt ihr daher auch geprüft, ob man ggf. hätte die Sozialauswahl auch auf andere Bereiche hätte ausweiten müssen???
Erstellt am 17.04.2012 um 13:06 Uhr von Betriebsrätin
Hallo,
es ist doch K E I N E Einstellung es geht um Versetzung/ Umsetzung denn es ist ja nur eine interne Ausschreibung!!
Erstellt am 17.04.2012 um 14:42 Uhr von Tanzbär
> es ist doch K E I N E Einstellung es geht um Versetzung/ Umsetzung
> denn es ist ja nur eine interne Ausschreibung!!
Geile Glaskugel.
Wer sagt denn, dass der AG trotz interner Stellenausschreibung keinen von außen einstellen wird?