Leiharbeitnehmer Einstellung nach Kündigungen
Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage bei uns in der Firma sind 4 Betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen worden! (Zum 31.01.08) Alle 4 werden jetzt klagen! Von den 4 AN arbeitet aber jetzt schon keiner mehr (Resturlaub und Stunden abbauen)! Nun Folgendes Problem unsere GL will jetzt ab Mitte nächster Woche 2 Leiharbeitnehmer beschäftigen um die momentane Urlaubs und kranken Situation abzudecken! Ich finde das schon ziemlich krass erst Leute Entlassen und dann sofort Leiharbeitnehmer! Dürfen die das überhaupt? Meine Rechte nach §99 usw sind mir bekannt meint ihr dadurch haben die 4 eine Chance auf Wiedereinstellung oder sollten wir masiv dagegen vorgehen das die Leiharbeitnehmer Beschäftigt werden!
Kann der BR etwas dagegen tun? Antworten wären mir sehr Wichtig
Danke schon mal im Vorraus
Community-Antworten (5)
04.01.2008 um 07:08 Uhr
Ließ dir mal die Kommentierungen zum §99 Abs.2 Ziff.3 BetrVG durch! Ihr könnt die Verweigerung der Einstellung der Leiharbeitnehmer ja mit der betriebsbedingten Kündigung der anderen MA begründen. Viel Erfolg!
05.01.2008 um 02:27 Uhr
Auch wenn AG selten auf den § 100 BetrVG zurückgreifen... hier könnte es sich richtig lohnen, wenn der BR widerspricht. Das soll nicht heißen, dass der BR das nicht tun sollte aber man sollte sich nicht zu große Hoffnung machen, dass es was bringt
06.01.2008 um 20:35 Uhr
Ich würde mich mal mit dem Thema unzulässige "Austauschkündigung" beschäftigen...
06.01.2008 um 20:52 Uhr
peanuts, den Tipp können auch wir gut gebrauchen. Ich mochte schon immer gerne Erdnüsse ;-))
Hypemood, http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949434741/728.html
06.01.2008 um 21:33 Uhr
Danke schon mal für die antworten und Tipps!
Bin über weitere sehr dankbar!
Gruß Hypemood
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