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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung nach bereits ausgesprochener Kündigung

A
ab987
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter wurde zum Ende seiner Probezeit gekündigt. Gründe waren allgemein gesagt seine Unfähigkeit und die fehlende Aussicht auf Besserung. Andere Stellen wurden nicht angeboten. Nun habe ich plötzlich eine Wiedereinstellung des selben Mitarbeiters in einer Unterfirma der gleichen Gruppe auf dem Tisch, zwar für etwas weniger Gehalt, aber dennoch reichlich im Vergleich zu fähigeren Mitarbeitern.

Meine Frage: Können wir der Wiedereinstellung widersprechen mit Bezug auf die Kündigung wegen Unfähigkeit? Das Finanzielle will ich hier mal raushalten, da wir noch keine richtige Eingruppierung in einigen Betriebsteilen haben und ich das demnächst angehen will.

Danke für eure Hilfe!!

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Community-Antworten (4)

T
Tanzbär

19.02.2010 um 08:56 Uhr

Vielleicht ist er für die neue Tätigkeit befähigter? Ihr seid keine Richter!

R
rolfo

19.02.2010 um 09:36 Uhr

Die Ablehungsgründe für Einstellungen liest du im BetrVG, und dazu gehören sicherlich nicht deine Einschätzung der Unfähigkeit, das solltest du dem AG überlassen

A
ab987

19.02.2010 um 10:14 Uhr

Ok hab ich verstanden, die neue Stelle ist übrigens mit der alten Stelle vergleichbar. Nungut... Dann werde ich die Sache wegen fehlender Stellenausschreibung ansprechen...

Danke!

R
rolfo

19.02.2010 um 10:59 Uhr

@ ab987 Das setzt aber voraus dass der Betriebsrat die interne Stellenausschreibung vorher gefordert hat.

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