Erstellt am 17.03.2015 um 07:13 Uhr von martinez
Morgen,
naja für sowas gibt es ja die Probezeit. In dieser zeit kann der Chef nahezu grundlos Kündigen, wenn ihm der MA nicht zusagt. vielleicht hatte die Kündigung ja auch seine Gründe.
Wenn der Chef jetzt dafür eine teilzeitstelle haben will, ist dies auch in Ordnung, vielleicht war ja eine vollzeitstelle zu viel für diesen Posten.
Hier könntet ihr im nachhinein darauf achten das auf der Stelle nicht auf einmal extreme Ü-Std anfallen.
Gruß
Erstellt am 17.03.2015 um 07:31 Uhr von Erbsenzähler
@Fussballer
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Der AG sollte euch doch in der Anhörung innerhalb der Probezeit auch einen Grund genannt haben!
Erstellt am 17.03.2015 um 11:29 Uhr von Fussballer
martinez
Die Kündigung wurde ausgesprochen wegen minderleistung, was das auch immer heißen mag.
Es wurden Mitarbeiter befragt vom Betriebsrat und die Mitarbeiter waren da einstimmig andere Meinung.
Erbsenzähler:
Das hat er auch, wegen Minderleistung ist das Arbeitsverhältnis in der Probezeit gekündigt worden. Siehe auch meine Antwort bei martinez.
Erstellt am 17.03.2015 um 13:43 Uhr von Pjöööng
Das BetrVG spricht nur davon, dass der betroffene AN gehört werden soll. Aus solch einer Befragung anderer Mitarbeiter kann diesem BR ganz schnell ein Strick gedreht werden.
Erstellt am 17.03.2015 um 13:46 Uhr von Pickel
Durch den Betrieb laufen und andere Mitarbeiter zu fragen, ob sie den Kündigungsgrund nachvollziehen können, geht gar nicht!
Zumal es überhaupt keinen Sinn hatte da ihr die Sache ohnehin nicht beeinflussen konntet. Seid froh, damit durchgekommen zu sein.
Erstellt am 18.03.2015 um 07:53 Uhr von Fussballer
Pickel :
Vielen Dank für deine Antwort.
So wie du das beschrieben hast, ist es nicht abgelaufen mit den Mitarbeiter.
Erstellt am 18.03.2015 um 07:55 Uhr von Fussballer
Erstmal Vielen Dank für die vielen Antworten, wir haben bereits eine Lösung gefunden.