Erst versetzen und dann betriebsbedingt kündigen - ist das rechtens?
Können Kollegen, die gekündigt werden sollen, erst in eine Abteilng versetzt werden, von der der AG weiss, dass sie kurze Zeit später betriebsbedingt aufgelöst wird und so alle unerwünschten Kollegen los werden kann ?
Ist das rechtens (oder gar üblich)??
Community-Antworten (4)
11.05.2010 um 19:32 Uhr
Sagen wir mal so: Es auf diese Weise zu versuchen, scheint nicht völlig unüblich zu sein.
Rechtens ist es aber nicht. In die Sozialauswahl nach §1 KSchG sind alle vergleichbaren ArbN des Betriebes einzubeziehen, nicht nur die MA einer bestimmten Abteilung.
11.05.2010 um 21:04 Uhr
@Petrus - Danke, das beruhigt mich. Eine Frage: Du schreibst, alle vergl. Stellen eines Betriebes. Wie ist das zu sehen, wenn sich unter einem Dach mehrere Betriebe den Platz teilen, die Arb.plätze durchaus vgl. sind und einige MA Doppelarbeitsverträge haben, andere aber nur für eine GmbH, ... zählen weiterhin ALLE aus beiden Firmen also vgl. Plätze zur Sozialaswahl?
12.05.2010 um 10:24 Uhr
@kölnerxxx
Du wirfst hier auf jeden Fall schon mal zwei Sachen durcheinander:
- wenn sich unter einem Dach mehrere Betriebe den Platz teilen und
- ALLE aus beiden Firmen
Da sollte man schon etwas detaillierter die Strukturen beleuchten - Mehrere Betrieb unter einem Dach geht IMO gar nicht....., außer es handelt sich um Unternehmen, die keinen gemeinsamen Betrieb bilden. Da wäre dann die Frage zu beleuchten ob diese zusammen einen Konzern bilden. Der gemeinsame Betrieb mehrere Unternehmen ist wieder etwas anderes - aber dann ist es eben auch nur genau ein Betrieb. Oder eine Mischung aus beidem - geht auch noch.... Also was?
Ohne mehr Details geht IMO jede Antwort ins Leere.
13.05.2010 um 14:57 Uhr
Es ist so: 12 Mitarbeiter erledigen durchaus vergl. Aufgaben, allerdings haben alle mit verschiedenen Kunden zu tun, sie wären aber durchaus austauschbar. 6 MA gehören einer GmbH1 und 6 haben Doppelarbeitsverträge mit GmbH1 und GmbH2, hat sich einfach so ergeben mit den Doppelarbeitsverträgen. Oben drüber steht eine Unternehmensgruppe.
Wenn es jetzt in der einen (egal in welcher) GmbH es zu betriebsbedingten Kündigungen käme, gehen alle vergl. MA in die Sozialliste ein bzw, nur jene der betroffenen GmbH1 od. GmbH2?
Die von der betriebsbed. K. Betroffenen könnten nämlich alle sowohl in GmbH1 wie auch in GmbH2 arbeiten.
Ich hoffe, die Situation ist jetzt einigermassen klar beschrieben.
Verwandte Themen
Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung - auch noch betriebsbedingt kündigen?
ÄlterIm anderen Thread ging es ja um die geplante außerordentliche (fristlose) Kündigung eines MA. Diese ging jedoch in die Hose, da die GF eine Frist versäumt hatte und da ich der außerord. Kündigung als
Bis wann muß der AG dem AN kündigen, damit diese noch während der Probezeit erfolgt?
ÄlterHallo zusammen! Ich würde euch bitten, mir/uns kurz zu helfen. Es geht um eine Kündigung während der Probezeit. Hier der konkrete Fall. Beginn des Arbeitsverhältnisses am 17.9.07! Probezeit 6 M
AG legt einem nahe zu kündigen
ÄlterHallo, darf der AG den MA nahelegen zu kündigen? Ein paar Beispiele.. "wenn dir etwas nicht passt" - > musst du kündigen "Der MA hat Probleme mit einem Vorgesetzten statt die Probleme angehört und ein
Mitarbeiter versetzen an einen anderen Standort obwohl noch Leiharbeiter da sind - ist das rechtlich zulässig?
ÄlterBrauche dringend eure Hilfe!! Wir haben 2 neue Leiter in unserer Firma bekommen und die stellen alles auf den Kopf.. Sie haben jetzt vor 3 Mitarbeiter vom Stamm nach einem anderen Standort der Firma
Staublunge! Was nun?
ÄlterMoin moin, lieber Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte euch gerne ein aktueller Fall aus unserem Betrieb schildern, in der Hoffnung, ihr könnt uns ein paar gute Tipps geben: In Rahmen der regelm