Hallo,

einige Fragen zum Thema Entlassungen u. Sozialplan.
Wir machen mit kleinen Unterbrechungen ab April 2009 Kurzarbeit.
Wir sind noch 45 Mitarbeiter, davon sollen 5 gekündigt werden wegen Auftragslage.
Diese 5 MA sollen 0,4 je Jahr (v. Monatslohn) als "Abfindung" bekommen, aber höchstens 20,000 €.
Das aber nur falls Sie mit der Entlassung einverstanden sind. Also nicht gegen diese Kündigung angehen. Kündigungszeiten brauchen auch nicht eingehalten werden.
Es wird gesagt einen Anspruch auf Abfindung hätte eigentlich keiner und ein Sozialplan ist bei 5 Entlassungen nicht erforderlich oder nicht möglich.

Vor ca. 2 Jahren wurden schon 24 MA gekündigt. Dort gab es einen Sozialplan und
0,7 je Jahr (v. Monatslohn) als Abfindung. Diese Abfindung war auch nicht auf 20,000 €
begrenzt.
Dürfen diese Unterschiede an Abfindung gemacht werden?
Ist das oben beschriebene alles so richtig?
Muß ein Kündigungsgrund angegeben werden?
Gebt auch evtl. Hinweise wo das geschrieben steht.

Unser BR hat das alles so nach der Anhörung akzeptiert

Danke für Antworten.