Erstellt am 13.02.2017 um 21:52 Uhr von gironimo
Vielleicht gibt es einen Interessenausgleich und Sozialplan, deren Inhalte wir hier nicht kennen.
Erstellt am 14.02.2017 um 08:18 Uhr von Nordling
Guten Morgen Tantefrieda
Als unsere Werft 2003 2/3 der Belegschaft abbaute wurde ein ähnliches Model aufgebaut. Im Rahmen des Sozialplanes wurde eine Beschäftigungsgesellschaft gegründet in der die „freigesetzten“ Mitarbeiter für 6 Monate mit 100% Kurzarbeit aufgenommen wurden. Diese Gesellschaft gründete eine neue GmbH, einen Personaldienstleister, in den die Freigesetzten wechseln konnten, Geschäftsführer war der ehemalige Personalchef der Werft. Dieser Personaldienstleister vermietete die Mitarbeiter dann wieder, natürlich zu schlechteren Konditionen, an die Werft zurück. Somit wurde im HR- Bereich zu Lasten der MA eine Menge Geld gespart, natürlich nur „zum Wohle der Belegschaft“. Rechtlich konnten wir nichts gegen dieses Model machen. Es nutzte sämtliche gesetzliche Lücken aus. Außerdem wurde es von Senat, Betriebsrat, GL und der IGM unterstützt.
Schätze mal, bei euch wird gerade ein ähnliches Konstrukt aufgebaut