Erstellt am 14.07.2008 um 18:53 Uhr von Toto
Hi,
nein, denn als er endlassen wurde war ein anderer Plan gültig.
Der jetztige gild eben für die jetzt.
Gruß Toto
Erstellt am 14.07.2008 um 19:10 Uhr von Mona-Lisa
@zottel,
abgesehen davon ist der Bekannte von dir seit 2 Jahren nicht mehr in dem Betrieb und hat demzufolge auch kein Recht mehr, über Unterlagen etc. Auskunft zu bekommen.
Sozialpläne haben (üblicherweise!) ein Beginn- und Enddatum und sind nichts anderes als zeitlich festgelegte Betriebsvereinbarungen.
Der Sozialplan von dem darauffolgenden Jahr wurde vermutlich vom Betriebsrat mit entsprechenden Verbesserungen ausgehandelt.