Hallo,

wir haben im Sozialplan vereinbart, dass Mitarbeiter, die in der Elternzeit waren, auch in dieser Zeit anspruch haben. "... Letzteres gilt für Mitarbeiter, die sich u. a. in Elternzeit befinden und deren Gehalt sich fiktiv unter Fortschreibung zwischenzeitlich vorgenommener Gehaltserhöhungen berechnet...". Jetzt haben wir den Fall, dass eine Kollegin in Elternzeit 8 Studnen/Woche gearbeitet hat. Der AG will jetzt auch nur diese "8 h/Woche" zahlen. Vor der Elternzeit arbeitete die Kollegin Vollzeit, danach Teilzeit (20 STunden). Wenn sie zuhause geblieben wäre, hätte sie die "Vollzeit-Abfindung" erhalten. Ich halte das für ungerecht. Sehe ich das falsch?