Erstellt am 28.02.2012 um 09:48 Uhr von rkoch
Derartige Regelungen (Bonuszahlungen abhängig vom Betriebsergebnis) kann man u.U., je nach konkreter Ausgestaltung, als "Leistungsentlohnung" im Sinne von §87 (1) Nr. 11 sehen. Der dort zitierte "Geldfaktor" wäre eben die 25%.
In diesem Sinne könnte der AG mit dem BR tatsächlich mit dem BR Regeln vereinbaren, unter welchen Bedingungen welcher Geldfaktor anzuwenden wäre.
Ob das allerdings in Eurem Fall rechtlich einwandfrei ginge hängt von zu vielen Details ab als dass man das hier wirklich beurteilen könnte.
Fakt ist aber: Wenn der AG von sich aus schon berechtigt wäre, die Kürzung um 40% vorzunehmen, so kann er das auch ohne BR tun. Den BR mit ins Boot zu holen ändert daran dann auch nichts. Der BR könnte dann die Kürzung nicht verhindern, aber so weit der AG sich ernsthaft mit dem BR auseinandersetzt, kann der BR vielleicht den AG von den 40% noch abbringen. Insofern muss diese Vereinbarung kein Fehler sein....
Nur wenn der AG nicht von sich aus zu dieser Kürzung berechtigt wäre stellt sich überhaupt die Frage, ob daran eine Vereinbarung mit dem BR etwas ändern würde. Aber nach dem was Du bislang gesagt hast (Kopplung an das Betriebsergebnis) würde ich annehmen, dass der AG zu der Kürzung berechtigt ist.
Erstellt am 28.02.2012 um 09:54 Uhr von Ulrik
Als Ergänzung:
Bei derartigen Vereinbarungen, ob nun im Rhamen der Mitbestimmung mit dem BR oder Einzelvertraglich, ist unbedingt darauf zu achten, daß keine Zweckverknüpfung gemacht wird.
Sprich: Der MA erhält eine Bonuszahlung i. H. v. 100% seines Monatsentgelts, wenn das Betriebsergebnis positiv war und der MA bis mindestens zum 31.03. des Foglejahres beschäftigt bleibt.
Das wäre eine Zweckverknüpfung "Betriebsergebnis" und "Betriebstreue".
Das BAG prüft derartige Fälle gerade. Es gibt zwar noch keine finale Entscheidung, die Tendenz ist jedoch, solche Zweckverknüpfungen als unwirksam zu deklarieren.