Bonuszahlungen
Gesundes NEUES...
Kurze Frage... zum Thema Bonuszahlungen!
In meiner Firma eine GmbH und im Stadtwerkeverbund mit öfflt. Dienst Anlehnung (ich hoffe ihr versteht)
2x im Jahr werden Bonuszahlungen ausgeschüttet... Die werden nur an (Sorry) Arschkriecher und Mittelsmänner verteilt ( in der Regel 3000-9000€)! Ich als BR Mitglied habe davon nur hintenherum erfahren (ich steh nicht drauf) darf der AG einfach so 2x im Jahr Bonuszahlungen verteilen ohne das ich die Liste je zu Gesicht bekommen habe? Ich habe ja mitspracherecht in Sachen Lohngestaltung!
Community-Antworten (6)
02.01.2016 um 11:12 Uhr
Die Verteilungsgrundsätze (die es ja wohl geben wird), sind mitbestimmungspflichtig.
Ob allerdings ein BRM, welches seine Kollegen öffentlich als "Arschkriecher" difamiert geeignet ist,an einer gerechten Verteilung mitzuwirken, wage ich zu bezweifeln.
02.01.2016 um 11:22 Uhr
Wie Pjöööng schon schreibt: Nicht Mitsprache sondern Mitbestimmung!! Und zwar aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG.
Diese Mitbestimmung solltest Du erst einmal beim AG geltend machen. Und natürlich hast Du einen Informationsanspruch., Aus den Gehaltslisten erfährst Du ja, wer wieviel bekommen hat. Und dann soll Dir der AG darlegen, welche Beurteilungs- oder Verteilungsgrundsätze er angewandt hat.
Ich finde es gut, dass sich der BR bei Euch dem Thema annehmen will. Aber Achtung: Ein halbwegs gerechtes System hin zu bekommen ist schwer. Lasst Euch beraten; besucht Schulungen und / oder zieht einen Sachverständigen hinzu (jemand der sich damit auskennt - also in diesem Fall nicht unbedingt einen Fachanwalt).
02.01.2016 um 12:17 Uhr
@ gironimo
"Diese Mitbestimmung solltest Du erst einmal beim AG geltend machen. Und natürlich hast Du einen Informationsanspruch., Aus den Gehaltslisten erfährst Du ja, wer wieviel bekommen hat. Und dann soll Dir der AG darlegen, welche Beurteilungs- oder Verteilungsgrundsätze er angewandt hat."
Ich glaube kaum, dass es sich hier um einen einköpfigen BR handelt ...
Daher möchte ich bezweifeln, dass ein BRM im Alleingang irgendetwas bewerkstelligen kann!!! Und dass der AG einem einzelnen BRM etwas darzulegen HAT, wäre mir auch neu ...
Ob dieses BRM überhaupt zu dem Kreis der Berechtigten gehört und Einblick in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter nehmen darf, kann hier ebenfalls nicht als gegeben angenommen werden ...
"Lasst Euch beraten; besucht Schulungen und / oder zieht einen Sachverständigen hinzu (jemand der sich damit auskennt - also in diesem Fall nicht unbedingt einen Fachanwalt)."
Da bei den großen Schulungsanbietern vorrangig RichterInnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht als Referenten eingesetzt werden, bin ich mehr als verwundert, dass Du Fachanwälten (vermutlich denkst Du an FA für Arbeitsrecht) pauschal unterstellst, dass sie sich in diesem Themengebiet eher nicht auskennen. Einen Fachanwalt für Agrarrecht würde ich allerdings auch nicht bemühen wollen ...
Welche für Sachverständige kennen sich denn aus und dürften einen BR auch rechtlich beraten?
02.01.2016 um 13:21 Uhr
Ob dieses BRM überhaupt zu dem Kreis der Berechtigten gehört und Einblick in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter nehmen darf, kann hier ebenfalls nicht als gegeben angenommen werden ... < ????
An wen dachtest Du da? Warum sollte "eine GmbH und im Stadtwerkeverbund " nicht dem § 80 Abs. 2 BetrVG unterliegen?
vermutlich denkst Du an FA für Arbeitsrecht<
Genau die meinte ich - es geht nicht um Rechtsberatung sondern um praktische betriebliche Lösungen, die von den AN als (weitgehend) Gerecht betrachtet werden. Und da gibt es eine ganze Reihe von Sachverständigen, die mir besser geeignet erscheinen. Wenn man dann, wenn man sich über den Lösungsweg mit dem Arbeitgeber verständigt hat, noch mal einen Fachanwalt zur rechtssicheren Formulierung der BV hinzuzieht - sei es drum.
Da bei den großen Schulungsanbietern vorrangig RichterInnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht als Referenten eingesetzt werden< Gott sei Dank eben nicht nur. Zu vielen Fachseminaren werden auch andere Experten als Referenten eingesetzt (da muss man dann vielleicht auch mal auf den geplanten Referenten schauen, bevor man ein Seminar bucht).
02.01.2016 um 14:58 Uhr
Mir erschließt sich nicht ganz, warum der BR sich für "praktische betriebliche Lösungen, die von den AN als (weitgehend) Gerecht betrachtet werden" EXTERNEN Sachverstand einkaufen muss. Externe Sachverständige führen nicht zwangsläufig zu besseren Lösungen.
Ich würde mir erst mal vom Arbeitgeber erläutern lassen, welchen Zweck er mit diesem Bonus verfolgt. Danach kann man dann ins Gespräch kommen, wie mit den zur Verfügung stehenden Geldern dieser Zweck bestmöglich verfolgt werden kann.
Man sollte sich hier als BR auch nicht einbilden, dass man etwas "völlig anderes" herausbekommt. Der Arbeitgeber legt den Topf und die Zweckbindung fest und wenn er das geschickt macht, dann kann der BR mitbestimmen so viel er mag, mit em Ergebniswird er trotzdem unzufrieden sein.
02.01.2016 um 16:10 Uhr
Danke für die schnellen Antworten... Ich werde es bei der nächsten Sitzung ansprechen um vielleicht was zu erreichen...
... wo ich @Pjöööng bei den AK wäre! 7 Mitglieder 4 davon sind aus der Verwaltung... stehen auf der Liste und arbeiten für der AG auch als BRM...
Lehrgang wurde mir 3 zu 4 Stimmen abgelehnt, weil es nicht in die Haushaltsplanung des AG passt! Ich lerne nur mit Hilfe des Internets, auch Fachliteratur müsse ich mir selber kaufen sagt der Vorsitzende... Ich weiß das, dass alles nicht rechtens ist, aber was sollen wir machen? Selbst die Wahl, wurde durch den AG beeinflusst... mit Drohungen! Selbst mir gegenüber wurde von meinem GF und meinem Meister geraten, dass ich von meine Kandidatur absehen sollte!
Das Recht ist zwar auf meiner Seite, aber was passiert schon dem AG wenn ich vor Gericht gewinne... Bissl Kohle aus der Öffentl. Kasse das tut dem AG nich weh!
Ich habe ein paar Zuträger ansonsten würde ich als BRM nichts erfahren!
Kleiner Zusatz auf der Bonusliste stehen nur Verwaltungsmitarbeiter (auch nicht alle) und niemand aus der Produktion- NIEMAND!!!
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