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Bonuszahlungen verrechnen ?

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wasistjetztdas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Wir sind MA einer ausländischen Firma, Sitz unserer GmbH ist Deutschland. Als BR wurden wir jetzt darüber informiert, daß man sich bei der Zahlung des letzten Bonus (freiwillige Zahlung) verrechnet hat und man eine Neuberechnung vornehmen wird.

Problem: Der Bonus wurde nicht nur kommuniziert, sondern auch bereits ausbezahlt.

Laut Information, will man den Bonus für das nächste Jahr um die zuviel gezahlten Gelder kürzen. Der Bonus bezieht sich auf Geschäftszahlen etc. und daher gibt es zumindest grundsätzlich eine nachprüfbare Grundlage.

Ist das richtig so ? Rein moralisch gesehen vermutlich schon, aber ist das auch rechtlich sauber ? Die Meinung, da mal einen RA zu befragen, ist leider nur eine Minderheit.

Vielen Dank !

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Community-Antworten (14)

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Pjöööng

04.02.2016 um 14:52 Uhr

Wenn der Bonus eine freiwillige Zahlung ist, warum konsultiert man Euch dann überhaupt?

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wasistjetztdas

04.02.2016 um 15:19 Uhr

Ich nehme mal an, das man so nett ist, den BR vorab zu informieren, bevor die GF die "Bombe" platzen läßt und der "Shitstorm" losgeht. Vermutlich werden uns einige MA dann die Bude einrennen.

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Pjöööng

04.02.2016 um 15:22 Uhr

Das könnte dann doch vielleicht das Signal sein, das Ganze mal in eine Betriebsvereinbarung zu gießen. Bezüglich der Verteilung seid Ihr ja in der Mitbestimmung...

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wasistjetztdas

04.02.2016 um 15:38 Uhr

Nunja, eine BV dazu haben wir. Die regelt aber halt die Verteilung und was als Grundlage gilt, auf die der Bonus berechnet wird. Aber kein Hinweis dazu, was passiert, wenn eine falsche Summe ausgezahlt wird. Kann ja niemand mit rechnen, dass die AG-Seite da Mist baut und es nicht rechtzeitig merkt.

Danke trotzdem für die schnellen Antworten.

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gironimo

04.02.2016 um 16:18 Uhr

Steht auch nichts über Ausschlussfristen in der BV - oder gilt zumindest ein Tarif mit solchen Fristen?

Wann gab es denn die Bonuszahlung? Am Ende 2015. Dann ist es jetzt ja wahrscheinlich noch in der Zeit.

Eine weitere Frage wäre, ob die Falschberechnung linear bei allen AN gleich ausfällt. Wenn nein, hätte ich zumindest ein Problem bei der nächsten Zahlung mit unterschiedlich hohen Anrechnungen.

P
Pjöööng

04.02.2016 um 16:19 Uhr

Wenn es eine BV gibt, dann ist es ja nicht mehr "freiwillig", sondern der Arbeitgeber hat sich verpflichtet.

Bei irrtümlichen Zahlungen kann man sich immer wunderbar streiten, ob ein Rückforderungsanspruch besteht.

Da der Arbeitgeber vermutlich bei Eurem Bonus die Größe des Topfes alleine festlegt, könnte er auch im kommenden Jahr den Topf auf Null reduzieren.

Insofern kann man versuchen zu verhandeln, hat aber kein so dolles Druckmittel.

H
Hartmut

04.02.2016 um 16:37 Uhr

Alles richtig ... Mitbestimmung (nicht bei der Topf-Größe, aber bei der Verteilung), Ziel der Betriebsvereinbarung, Ausschlussfristen. Aber es hilft ja alles nix, das Kind ist im Brunnen. Nutzt die nächste Betriebsversammlung, um den AN zu raten, wie sie sich verhalten sollten, zB 'Legt euch Geld in Höhe der zu erwartenden Rückzahlung zurück' (oder was auch immer ... eure Entscheidung). Man wird es euch danken.

P
Pjöööng

04.02.2016 um 16:38 Uhr

Hartmut!

Von einer Rückzahlung war überhaupt nicht die Rede!

H
Hartmut

04.02.2016 um 16:57 Uhr

Sorry für meine Wortwahl, Pjöng. 'Kürzung' ist richtig, nicht Rückzahlung. Aber es läuft auf's gleiche hinaus. Wenn du in Jahr X mit sagen wir 1.000 Euro Bonus gerechnet hast und in Jahr X+1 auch, und nun in Jahr X 2.000 Euro bekommst, dann wird das in Jahr X+1 (durch die Kürzung) nix mit Bonus. Ich will ja nur sagen, die MA sollen sich drauf einstellen, es gibt immer Spezialisten, die vergessen so etwas.

P
Pjöööng

04.02.2016 um 17:21 Uhr

Es läuft definitiv nicht auf das Gleiche hinaus! Es ist nämlich ein himmelweiter Unterschied, ob Du einen Bonus nicht bekommst, oder eine Rückzahlung leisten musst.

Und bei einem Bonus, der "sich auf Geschäftszahlen etc. bezieht" MUSS man immer damit rechnen dass es auch mal nix gibt.

W
wasistjetztdas

04.02.2016 um 17:35 Uhr

@ gironimo

Die BV ist verdammt kurz und enthält nur das "Nötigste". Die GF meinte bei Abschluß, man bräuchte unbedingt eine, um überhaupt etwas auszahlen zu können. Und es gab wohl auch keine Verhandlung drüber, sondern eher ein "entweder so, oder es gibt gar nichts". Ausschlusklauseln enthält Sie nicht. Einen Tarifvertrag gibt es zwar, der enthält im Abschnitt über Einmalzahlungen aber auch keine solchen Ausschlussklauseln. Außerdem sind darin nur Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. geregelt, aber kein "Geschäfts-Bonus". Aber auch die geregelten Gelder enhalten solche Klauseln nicht.

@ Pjöööng

Das es mit einer BV keine freiwillige Zahlung mehr ist, werde ich mir merken. Auf Null senken wäre schwierig, weil es ein Konzern Bonus ist. Und der Topf ja nicht "ausgewürfelt" wird, sondern sich an den vorher festgelegten Zahlen orientiert. Wenn das Zeil also 1 Mio. Euro war und man 2 Mio. geschafft, dann hat man 200% Zielerreichung und erhält demnach 200% des für das Gehaltsniveau festgelegten Anteils seines Jahresgehaltes als Prämie.

@ Hartmut

Die Reduzierung der Prämie für dieses Jahr wird irgendwann offiziell gemacht. Das ist aber nicht unser Bier. Und sollte man sowas auf einer Betriebsversammlung sagen ? Bei 4 Stück im Jahr, würde es ja wenn dann Sinn machen, in der letzten vor der nächsten Prämienzahlung.

Aber generell scheinen wir wohl wenig machen zu können. Trotzdem Danke an Alle !

P
Pjöööng

04.02.2016 um 17:47 Uhr

Ein ganz interessanter (hier aber nicht unbedingt weiterhelfender) Artikel zum Thema "Überzahlungen" findet sich hier:

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2011/ueberzahlung-des-gehalts-pech-fuer-den-arbeitgeber-23-11.php

Wenn die Formel so einfach ist, dann kan man ja wenigstens sehr genau prüfen, was der Arrbeitgeber gemacht hat. Ich kenne da nur erheblich unschärfere Regelungen. Wenn dann noch der Bonusprozentsatz bei den höheren Chargen ein erhebliches Niveau erreicht, dann kann man sich fast sicher sein, dass es jedes Jahr einen Bonus gibt.

Was man hier aber auf jeden Fall versuchen sollte, wäre z.B. dass die Verrechnung maximal nächstes Jahr erfolgt, oder dass z.B. nur die Hälfte angerechnet wird.

H
Hartmut

04.02.2016 um 22:49 Uhr

Wenn die GL den Fehler selbst zugeben möchte, warum nicht. Wartet das ab. Anschließend macht ihr eine Betriebsversammlung, wo ihr den Betroffenen hilfreiche Tipps gebt (die ihr euch vorher zurechtgelegt habt, seid kreativ). So punktet ihr in der Belegschaft, das ist immer gut.

P
Pjöööng

04.02.2016 um 22:52 Uhr

Hartmut, wer lesen und verstehen kann ist definitiv im Vorteil!

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