Erstellt am 20.09.2012 um 12:43 Uhr von Lurchi
Bei der W.A.F. (z.B. auf der CD im Katalog) müsste so ein Muster sein. Aber so eine BV wirkt doch in der Regel nach - also sollte doch kein Stress aufkommen?
Erstellt am 20.09.2012 um 15:38 Uhr von gironimo
Naja - ob überhaupt ein Bonus gezahlt wird ist natürlich nicht Sache des BR (hier eventuell Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder Tarif); bei den Verteilungsgrundsätzen setzt die Mitbestimmung ein.
Was sind denn die Gründe des AG, warum er die BV gekündigt hat? Will er ganz davon weg oder nur andere Regeln?
Erstellt am 20.09.2012 um 15:49 Uhr von Kulum
gironimo
Sicher? Sieht mir n bissl nach 87/1/10+11 BetrVG aus
Erstellt am 20.09.2012 um 16:46 Uhr von gironimo
Man weiß es nicht - man müsste genau die Vereinbarung kennen.
Ich gehe aber von der Topftheorie aus: Der AG stellt den mehr oder weniger gefüllten Topf auf den Tisch und der BR bestimmt dann mit, wie der Inhalt verteilt wird.
Erstellt am 20.09.2012 um 17:02 Uhr von petrus
> Ich gehe aber von der Topftheorie aus: Der AG stellt den mehr oder weniger gefüllten Topf auf den Tisch
> und der BR bestimmt dann mit, wie der Inhalt verteilt wird.
Richtig - und die Verteilungsgrundsätze aus der BV wirken nach.
Bliebe die Frage nach dem gefüllten Topf. Über das mehr oder weniger hat der BR zwar kein MBR nach §87.1.10+11 - aber wie sieht es mit einer Gesamtzusage des ArbGeb aus? Oder wahlweise einer betrieblichen Übung?
> man müsste genau die Vereinbarung kennen
Richtig. Und notfalls individualrechtlich auf seinen per BV festgelegten Anteil am bislang zugesagten/üblichen Topfinhalt klagen.