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Bonuszahlungen

T
Trixi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Unser AG hat uns eine BV über Bonuszahlungen gekündigt, wo finde ich etwas darüber um eine neue erstellen zu können. Wir sind ein Betrieb der in Leistungslohnbereich mit Bonuszahlung arbeiten und das heist unsere Mitarbeiter würden jetzt nur noch den nackten Stundenlohn bekommen.

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Community-Antworten (5)

L
Lurchi

20.09.2012 um 14:43 Uhr

Bei der W.A.F. (z.B. auf der CD im Katalog) müsste so ein Muster sein. Aber so eine BV wirkt doch in der Regel nach - also sollte doch kein Stress aufkommen?

G
gironimo

20.09.2012 um 17:38 Uhr

Naja - ob überhaupt ein Bonus gezahlt wird ist natürlich nicht Sache des BR (hier eventuell Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder Tarif); bei den Verteilungsgrundsätzen setzt die Mitbestimmung ein.

Was sind denn die Gründe des AG, warum er die BV gekündigt hat? Will er ganz davon weg oder nur andere Regeln?

K
Kulum

20.09.2012 um 17:49 Uhr

gironimo

Sicher? Sieht mir n bissl nach 87/1/10+11 BetrVG aus

G
gironimo

20.09.2012 um 18:46 Uhr

Man weiß es nicht - man müsste genau die Vereinbarung kennen.

Ich gehe aber von der Topftheorie aus: Der AG stellt den mehr oder weniger gefüllten Topf auf den Tisch und der BR bestimmt dann mit, wie der Inhalt verteilt wird.

P
Petrus

20.09.2012 um 19:02 Uhr

Ich gehe aber von der Topftheorie aus: Der AG stellt den mehr oder weniger gefüllten Topf auf den Tisch und der BR bestimmt dann mit, wie der Inhalt verteilt wird.

Richtig - und die Verteilungsgrundsätze aus der BV wirken nach. Bliebe die Frage nach dem gefüllten Topf. Über das mehr oder weniger hat der BR zwar kein MBR nach §87.1.10+11 - aber wie sieht es mit einer Gesamtzusage des ArbGeb aus? Oder wahlweise einer betrieblichen Übung?

man müsste genau die Vereinbarung kennen Richtig. Und notfalls individualrechtlich auf seinen per BV festgelegten Anteil am bislang zugesagten/üblichen Topfinhalt klagen.

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