Moin Kollegen
Bei uns wird ein freiwilliger Bonus (Sondervergütung) ausgezahlt.
Die höhe der Auszahlung wird an den Kranktagen gemessen.
Dies ist zulässig laut Entgeltfortzahlungsgesetz §4a
Wenig krank= viel Bonus und andersherum.

Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 4a Kürzung von Sondervergütungen
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt
erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die
Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im
Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

Pro Kranktag wird der Bonus um ca 36 Euro gekürzt.
Die meisten Kollegen haben hier im Haus einen Bruttolohn von ca 1700 Euro.
Folgende Rechnung hab ich nach Entgeltfortzahlungsgesetz §4a
gemacht:
1700 Euro x 12 = 20400 Euro Jahresbrutto
20400 : 252 Arbeitstage (Niedersachsen) = 80,95 Tagesbrutto
80,95 : 4 = 20,23 Euro entspricht 1/4 Tagesbrutto

Pro Tag werden den meisten Kollegen aber 36 euro abgezogen.

Seid ihr auch der meinung das hier gegen geltendes recht verstossen wird???
Oder bin ich mit meiner Rechnung auf dem Holzweg.

danke und gruß