Bonuszahlung Entgeltfortzahlungsgesetz
Moin Kollegen Bei uns wird ein freiwilliger Bonus (Sondervergütung) ausgezahlt. Die höhe der Auszahlung wird an den Kranktagen gemessen. Dies ist zulässig laut Entgeltfortzahlungsgesetz §4a Wenig krank= viel Bonus und andersherum.
Entgeltfortzahlungsgesetz § 4a Kürzung von Sondervergütungen Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Pro Kranktag wird der Bonus um ca 36 Euro gekürzt. Die meisten Kollegen haben hier im Haus einen Bruttolohn von ca 1700 Euro. Folgende Rechnung hab ich nach Entgeltfortzahlungsgesetz §4a gemacht: 1700 Euro x 12 = 20400 Euro Jahresbrutto 20400 : 252 Arbeitstage (Niedersachsen) = 80,95 Tagesbrutto 80,95 : 4 = 20,23 Euro entspricht 1/4 Tagesbrutto
Pro Tag werden den meisten Kollegen aber 36 euro abgezogen.
Seid ihr auch der meinung das hier gegen geltendes recht verstossen wird??? Oder bin ich mit meiner Rechnung auf dem Holzweg.
danke und gruß
Community-Antworten (3)
28.03.2014 um 10:07 Uhr
Lass dir das von deinem Arbeitgeber vorrechnen und dann erkläre ihm gleich, dass ihr eine BV wollt, bei der eine Kürzung des Bonus durch Kranktage ausgeschlossen wird. Oder meinst Du, dass einer, der krank ist, nicht schon genug Sorgen hat? Solche Pauschalisierungen bei Krank finde ich unsozial. Ihr findet sicher noch andere Leistungsparameter für eure Bonuszahlungen.
28.03.2014 um 10:17 Uhr
Auf jeden Fall hätte hier ja ohnehin eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden müssen (Mitbestimmung § 87 BetrVG).
Auch wenn die Zahlung an sich freiwillig ist, werden ja Verteilungsgrundsätze angewendet, die mitzubestimmen sind.
Und aus meiner Sicht hat bei einer Bonuszahlung das Thema Krankentage überhaupt nichts verloren.
28.03.2014 um 10:47 Uhr
werden denn auch 36.- € pro Tag ausgezahlt?
Verwandte Themen
Kürzung der Bonuszahlung im Krankheitsfall
ÄlterAuf der letzten Schulung die ich vom W.A.F. besucht habe, hatte der Referent davon gesprochen, dass es nicht rechtens ist, dass Bonuszahlungen in der Krankheitszeit, in der der Lohn fortgezahlt wird,
Arbeitsrecht; persönliche und wirtschaftliche Not droht durch Verschulden des AG
ÄlterGuten Morgen. Der langjährige Mittarbeiter A. in Elternzeitbefristung, wurde nach Rückkehr der Mutter zum 1.5. entfristet und Halbtags übernommen. Gleichzeitig hat ein Vollzeitmitarbeiter gekündigt
Einmal krank aber zwei Sonderzahlungen für das gleiche Jahr gekürzt
ÄlterHallo, ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage. Unser Arbeitgeber hat im Jahr 2020 eine Corona-Prämie gezahlt und will im Dezember diesen Jahres eine Bonuszahlung für das vergangene Jahr 2020 vornehme
Bonuszahlung aus 2021 - AN kündigt auf März 2022
ÄlterWir erhalten alle eine Bonuszahlung aus 2021 - Mitarbeiter, die gekündigt haben, erhalten nichts, obwohl sie den Betrieb erst zum 31.03.2022 (abzüglich Resturlaub) verlassen. Wie sieht hier die rechtl
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen?
ÄlterHallo, wir haben vor kurzem einen BR gegründet und un ser AG muss sich erst noch an uns gewöhnen. In unser Jahresgehalt ist eine Bonuszahlung eingerechnet, die wir natürlich nur anteilig der Zielerr