Erstellt am 27.02.2012 um 08:27 Uhr von Ottokar
Da noch nicht durch die GL bestätigt, würde ich nur über das Thema informieren aber nicht über die Einzelheiten. Erst nach der Unterschrift durch die GL. Erst dann ist die BV gültig.
Immerhin kann die GL noch die Unterschrift verweigern oder will noch noch einzelne Punkte geändert haben.
Ansonsten veröffentlichen wie Betriebsverfassungsgesetz, § 77 Erläuterungen Punkt 6.
" .....nach Abschluss der BV am >Scharzen Brett<......"
Erstellt am 27.02.2012 um 09:19 Uhr von Edmond
Die GL und der BR sind sich über den Inhalt der BV einig.
Erstellt am 27.02.2012 um 09:25 Uhr von Ottokar
Erst die Unterschrift. Damit vermeidet ihr eventuelle Streitigkeiten oder die GL ist bei der Versammlung anwesend und kann die BV bestätigen.
Wie gesagt, ist meine Meinung. Vieleicht meldet sich noch einer der anderer Meinung ist oder es besser weiß!
Erstellt am 27.02.2012 um 10:36 Uhr von gironimo
ob es taktisch klug ist, so oder so zu verfahren, müsst Ihr entscheiden. Da der BR kein Geheimrat ist, sondern im Gegenteil die AN über sein Handeln zu informieren hat, wäre es zumindest im Sinne des Gesetzes, über die BV zu informieren.
Vielleicht schafft es ja auch die GL noch vor der Versammlung den Kugelschreiber zu schwingen. Ihr könnt der GL auch mitteilen, dass Ihr in der BVS über die neue BV berichten werdet.