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Information aus Arbeitsverträgen, um eine BV abzuschließen?

M
meik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser AG ist an uns herangetreten um eine BV über die Arbeitszeit abzuschließen Der erste Entwurf enthält zum Beispiel sehr lange Kernarbeitszeiten. Allerdings weiß ich, dass in diversen Arbeitsverträgen Kernarbeitszeiten explizt geregelt sind. Die in den Verträgen sind teilweise deutlich kürzer. Können wir als BR von der Personalabteilung die entsprechenden Passagen der Arbeitsverträge anfordern, damit nicht sofort jeder sagt BV gilt nicht, weil AV günstiger ist? Bzw. damit die BV nicht ungünstiger als die Arbeitsverträge wird.

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

03.05.2007 um 00:34 Uhr

meik, wollt Ihr denn diese BV? Würde die Informationen beim AG anfordern. Eigentlich hätte er sie Euch m.E. nach BetrVG § 87 schon zukommen lassen müssen.

M
meik

03.05.2007 um 09:30 Uhr

Der Hauptpunkt der ganzen Sache ist, dass unser AG eine Zeiterfassung haben will und ich denke dagegen können wir nichts machen. Aber wenn wollen wir wenigstens vernünftige Konditionen und das was wir bisher als Vorschlag des AG haben ist eher ein schlechter Scherz. Bisher steht in unseren Arbeitsverträgen eine Wochenstundenzahl und je nach Mitarbeiter eine unterschiedliche Kernarbeitszeit. (Die Arbeitsverträge sind zum großen Teil älter als der BR). Außerdem haben wir einige Kollegen die seltsame Arbeitszeiten haben (aus historischen und persönlichen Gründen) und mir scheint, daß unser AG glaubt, wenn er einheitliche Zeiten festlegt diese wieder in ein Schema pressen zu können. Eine Klarstellung wie mit den Zeiten zu verfahren ist (Abbummeln, Behandlung von Reisezeit ...) begrüssen wir als BR, da es immer mal wieder Theater gibt, daß die Abteilungsleiter meinen es werden keine Mehrarbeitsstunden gemacht und den Mitarbeiter nicht die Möglichkeit geben mal einen Tag zu Haus zu bleiben (betriebsbedingt wäre das durchaus möglich). Es kommt dann immer auf das Verhandlungsgeschick des AN mit dem jeweiligen Vorgesetzten an.

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