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Informationen an die Belegschaft - muss der BR den Inhalt mit der Gl besprechen?

S
springer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir haben eine Information des BR für die Belegschaft gemacht. ( Situation des Betriebes aus Sicht des Br ) muß ich den Inhalt mit der Gl besprechen ?

Das ist die Mail vom AG durch Zufall haben wir heute Ihr Informationsschreiben an die Belegschaft vom 05.11.2008 erhalten. Neben der Tatsache, dass wir in der Vergangenheit unsere Aushänge bzw. Flugblätter gegenseitig ausgetauscht haben, enthält Eurer Schreiben nachweislich falsche Behauptungen.

Wir behalten uns vor, auf Eure Aussagen angemessen zu reagieren. Darüber hinaus fordern wir den BR ultimativ auf, sich bei seinen Darstellungen an die Fakten zu halten.

Anmerkung An die Fakten haben wir uns gehalten weil die Info zusammen mit der IGM gemacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen/Best regards

5.04802

Community-Antworten (2)

L
Lotte

08.11.2008 um 11:25 Uhr

springer, auch in Betrieben gilt die Pressefreiheit. Du solltest allerdings den Betriebsfrieden wahren.

K
kallinrw

08.11.2008 um 17:42 Uhr

Hallo springer.

Grundsätzlich kann der AG die Information des BR nicht zensieren ,oder verbieten. Klar müsst ihr euch an die Fakten halten.(Neutralitätspflicht des Betriebsrats) ihr könnt unter Vorlage von Informationen eine BR Info ausgeben. Berücksichtigt muss aber § 79 Geheimhaltungspflicht werden. Zur Informationen des BR und klage gegen diese schau mal unter

LAG Hamm Beschluss vom 12.03.2004 - 10 TaBV 161/03
LAG Hamm Beschluss vom 31.05.2006 - 10 TaBV 204/05

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