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BR-Informationen - Muß der BR der Belegschaft Auskunft über BR-Sitzungen geben?

S
Sappe
Jan 2018 bearbeitet

Muß der BR der Belegschaft Auskunft über BR-sitzungen geben, wenn ja, wie detailiert? Muß der BR die Belegschaft überhaupt über seine Tätigkeit Informieren?

10.36609

Community-Antworten (9)

M
Mona-Lisa

26.12.2007 um 11:39 Uhr

@Sappe, eure Kollegen haben den Betriebsrat gewählt, um ihre Interessen zu vertreten, da ist es doch wohl nur richtig, über die Tätigkeit - also was das Gremium so treibt - zu informieren. Der Betriebsrat ist kein Geheimrat! ...und dann gäbe es z. B. noch Tätigkeitsberichte, die der BR vierteljährlich auf den Betriebsversammlungen abzugeben hat......

W
Waschbär

26.12.2007 um 12:35 Uhr

sappe,

§ 43 BetrVG: "Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten." . Also muss der Betriebsrat 4 Betriebsversammlungen pro Jahr abhalten und er muss auf diesen Versammlungen der Belegschaft seine zurückliegenden Tätigkeiten und aktuellen Aktivitäten erläutern. Diese Verpflichtung gilt gegenüber der Belegschaft Alles klar ?!.

R
raptor

26.12.2007 um 19:43 Uhr

Also wir veröffentlichen zeitnah nach einer BR-Sitzung ein Aushang in unserem Kasten. Somit sind die Kollegen immer informiert und ich muss nicht alles 100mal erzählen.

Wie schon gesagt wurde, die Kollegen haben euch gewählt.

M
Mona-Lisa

26.12.2007 um 20:54 Uhr

@raptor, wir hängen nicht nur das Ergebnis aus, wir informieren unsere Kollegen 2, 3 Tage vorher was das Gemium in der anstehenden Sitzung behandelt, in dem wir die Tagesordnung bekannt geben. :-)

@sappe, ein "schwarzes Brett" das ihr doch hoffentlich habt, ist dafür und für weitere Info's vom Betriebsrat besten's geeignet!

DAH
Der alte Heini

26.12.2007 um 20:55 Uhr

Der BR muß weder den AG noch den AN über den Inhalt von BR Sitzungen Auskunft geben.

In § 43 Abs.1 BetrVG ist die Information der Belegschaft zwingend Vorgeschrieben. "Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten".

M
Mona-Lisa

26.12.2007 um 21:00 Uhr

@Heini, "Der BR muß weder den AG noch den AN über den Inhalt von BR Sitzungen Auskunft geben." Mit dem ersten Teil (AG) sind wir einer Meinung! :-)) Aber mit dem zweiten??? Dürfen deine Kollegen nicht wissen, was ihr in eurer Sitzung behandelt?

P
paula

26.12.2007 um 22:01 Uhr

Der gute Heini hat doch recht.... müssen muss man nicht... das heißt ja nicht das man nicht sollte. Aber auch das hängt meines Erachtens stark von der Betriebsgröße ab. In einem Kleinbetrieb mag das seinen Sinn haben aber in einem Betrieb mit ein paar tausend MA und verschiedensten Abteilungen hat man so viele verschiedene Themen, dass man in der Mitarbeiterkommunikation schon anders vorgehen sollte. Da nützt eine Tagesordnung und ein Protokoll in der Regel recht wenig und führt ggf. auch zu Verwirrung und Unruhe.

Daher gibt es für mich kein Patentrezept. Jeder muss da seinen Weg finden!

DAH
Der alte Heini

27.12.2007 um 22:31 Uhr

Mona-Lisa, hier war doch die Frage ob der BR über den Inhalt seiner BR Sitzungen Auskunft geben MUSS. Antwort: NEIN, das muss er nicht.

Aber wenn der BR doch gerne Auskunft geben möchte, kann er es freiwillig machen.

S
Sappe

29.12.2007 um 09:52 Uhr

Ich danke allen, die auf meine Frage geantwortet haben.

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