Erstellt am 26.12.2007 um 10:39 Uhr von Mona-Lisa
@Sappe,
eure Kollegen haben den Betriebsrat gewählt, um ihre Interessen zu vertreten, da ist es doch wohl nur richtig, über die Tätigkeit - also was das Gremium so treibt -
zu informieren.
Der Betriebsrat ist kein Geheimrat!
...und dann gäbe es z. B. noch Tätigkeitsberichte, die der BR vierteljährlich auf den Betriebsversammlungen abzugeben hat......
Erstellt am 26.12.2007 um 11:35 Uhr von waschbär
sappe,
§ 43 BetrVG: "Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen *Tätigkeitsbericht* zu erstatten."
. Also muss der Betriebsrat 4 Betriebsversammlungen pro Jahr abhalten und er muss auf diesen Versammlungen der Belegschaft *seine zurückliegenden Tätigkeiten und aktuellen Aktivitäten erläutern*.
Diese Verpflichtung gilt gegenüber der Belegschaft
Alles klar ?!.
Erstellt am 26.12.2007 um 18:43 Uhr von raptor
Also wir veröffentlichen zeitnah nach einer BR-Sitzung ein Aushang in unserem Kasten. Somit sind die Kollegen immer informiert und ich muss nicht alles 100mal erzählen.
Wie schon gesagt wurde, die Kollegen haben euch gewählt.
Erstellt am 26.12.2007 um 19:54 Uhr von Mona-Lisa
@raptor,
wir hängen nicht nur das Ergebnis aus, wir informieren unsere Kollegen 2, 3 Tage vorher was das Gemium in der anstehenden Sitzung behandelt, in dem wir die Tagesordnung bekannt geben. :-)
@sappe,
ein "schwarzes Brett" das ihr doch hoffentlich habt, ist dafür und für weitere Info's vom Betriebsrat besten's geeignet!
Erstellt am 26.12.2007 um 19:55 Uhr von Der alte Heini
Der BR muß weder den AG noch den AN über den Inhalt von BR Sitzungen Auskunft geben.
In § 43 Abs.1 BetrVG ist die Information der Belegschaft zwingend Vorgeschrieben.
"Der Betriebsrat hat einmal
in jedem Kalendervierteljahr
eine Betriebsversammlung
einzuberufen und in ihr einen
Tätigkeitsbericht zu erstatten".
Erstellt am 26.12.2007 um 20:00 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
"Der BR muß weder den AG noch den AN über den Inhalt von BR Sitzungen Auskunft geben."
Mit dem ersten Teil (AG) sind wir einer Meinung! :-))
Aber mit dem zweiten??? Dürfen deine Kollegen nicht wissen, was ihr in eurer Sitzung behandelt?
Erstellt am 26.12.2007 um 21:01 Uhr von paula
Der gute Heini hat doch recht.... müssen muss man nicht... das heißt ja nicht das man nicht sollte. Aber auch das hängt meines Erachtens stark von der Betriebsgröße ab. In einem Kleinbetrieb mag das seinen Sinn haben aber in einem Betrieb mit ein paar tausend MA und verschiedensten Abteilungen hat man so viele verschiedene Themen, dass man in der Mitarbeiterkommunikation schon anders vorgehen sollte. Da nützt eine Tagesordnung und ein Protokoll in der Regel recht wenig und führt ggf. auch zu Verwirrung und Unruhe.
Daher gibt es für mich kein Patentrezept. Jeder muss da seinen Weg finden!
Erstellt am 27.12.2007 um 21:31 Uhr von Der alte Heini
Mona-Lisa,
hier war doch die Frage ob der BR über den Inhalt seiner BR Sitzungen Auskunft geben MUSS.
Antwort: NEIN, das muss er nicht.
Aber wenn der BR doch gerne Auskunft geben möchte, kann er es freiwillig machen.
Erstellt am 29.12.2007 um 08:52 Uhr von Sappe
Ich danke allen, die auf meine Frage geantwortet haben.