Erstellt am 19.08.2014 um 08:03 Uhr von Tulpe
Warum nicht ?? Es geht die Belegschaft doch auch etwas an. Die müssen dann mit der BV Leben.
Erstellt am 19.08.2014 um 08:07 Uhr von gironimo
Da bietet sich z.B. eine Betriebsversammlung oder Abteilungsversammlung an. Zwar ist es Aufgabe des AG die BV bekannt zu machen (Aushang, Auslage), da er aber oft wenig dazu tut, eine BV im Betrieb auch zu kommunizieren, sollte der BR dies tun.
Motto: Tue Gutes und rede darüber.
Erstellt am 19.08.2014 um 12:03 Uhr von Lotte
Hallo Zylinderkopf,
oft ist es a auch so, dass man erstmal wissen muss was die KollegInnen wollen, bevor man eine BV in ihrem Sinne abschließen kann. Darum ist das vorherige darüber Reden in vielen Fällen gut und richtig ;-)
LG Lotte