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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtzeiten verschieben

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Taube
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Betriebszeit von 5.00 - 22.00 Uhr. In den verschiedenen Abteilungen wird zu unterschiedlichen Zeiten angefangen. Nun soll in einigen Bereichen die Schichtzeiten um 1 Std. nach hinten verschoben werden da i. Moment morgens noch nicht so viel zu tun ist Wir wissen aus Erfahrung das es immer mal wieder etwas ruhiger ist. Vor 2 Wochen haben wir noch Überstunden gemacht. Die Kollegen u. die Schicht leiter sind gegen die Schichtverschiebung. Wir wollen eigentlich auch nicht zustimmen, aber die Zahlen sprechen momentan für sich. Wir haben erst im Dez. einer Schichtverschiebung zugestimmt, da war wirklich wenig zu tun. Diesmal soll es für ein halbes Jahr sein. Wie würdet Ihr handeln?

2.10007

Community-Antworten (7)

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gironimo

24.02.2012 um 09:12 Uhr

Ihr könnt natürlich nein sagern. Dann kann der AG die Einigungsstelle bemühen. Die wird einen Kompromiss aushandeln, der mehr oder weniger gut ist.

Besser Ihr geht mit dem AG in Verhandlungen und handelt eine grundsätzliche Vorgehensweise zu diesem Thema aus. Da läßt sich dann vielleicht ein Deal machen, bei dem beide Seiten etwas davon haben.

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Ottokar

24.02.2012 um 09:14 Uhr

Wenn durch die Verschiebung um 1 h die Arbeitszeit besser ausgelastet werden kann solltet ihr meiner Meinung nach zustimmen. Wie wollt ihr es sonst rechtfertigen wenn ihr nicht zustimmt? Warum sind eigentlich die Kollegen gegen eine Verschiebung. Gibt es da einen Grund dafür? Wenn ihr als BR eigentlich auch nicht zustimmen wollt müsst ihr doch auch einen wichtigen Grund haben,oder? Ohne einen wirklich wichtigen Grund eine Zustimmung zu verweigern halte ich nicht für richtig.

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Lernender

24.02.2012 um 09:26 Uhr

@Ottokar

wir wissen nicht welche Arbeitszeit nach hinte verschoben wird. Aber Gründe nicht zuzustimmen sehe ich z.B. bei einer verschiebung auf 23:00 Uhr. Gesundheitsschutz gehört auch zu den Aufgaben des BR. Aber wir kennen keine Schichtzeiten und können uns daher kein Urteil erlauben.

L
Laffo

24.02.2012 um 09:56 Uhr

@Lernender was ist mit 5:00 Uhr Arbeitsbeginn & Gesundheitsschutz? Aufstehen um 4:00 Uhr..o. 3:30 Uhr, auch sehr gut für den gesunden ausgeglichenen Schlaf!

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Taube

24.02.2012 um 10:08 Uhr

Die Schichtzeit soll von 6.00 auf 7.00 Uhr verschoben werden, für die Vollzeitkräfte. Für die Spätschicht würde sich nichts ändern, Feierabend wäre um 20.00 Uhr für alle.

Die Teilzeitkräfte arbeiten im 3-Schichtrhytmus(4 Std.) Da würden alle 3 Schicht um 1 Std. nach hinten verschoben, Feierabend statt 19.00 Uhr dann 20.00 Uhr. Wir sind ein Betrieb mit überwiegend weibl. Mitarbeitern. Die Kolleginnen haben ihre Kinderbetreuung nach ihren Schichtzeiten eingerichtet und sehen nun Probleme.

O
Ottokar

24.02.2012 um 10:45 Uhr

@Lernender Entschuldigung, aber ich habe meine Meinung geäußert da waren noch keine Gründe benannt.

Kinderbetreuung ist ein Grund, aber der BR sollte auch mal nachforschen warum die Verschiebung sein muss. Änderungen der Zulieferer oder andere Stoßzeiten zum Beispiel Versandhandel könnten eine Rolle spielen. Wenn man realistisch ist, muss man auch sehen was machen die Kollegen in der ersten Stunde wenn nichts zu tun ist. Vieleicht lassen sich auch die Gründe für eine Verschiebung ändern. Aber die kennen wir hier nicht und können demzufolge nur unsere Meinung zu dem hier Benannten äußern.

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Lernender

24.02.2012 um 11:33 Uhr

@taube

Betriebszeit 22:00 Uhr Arbeitszeit bis 20:00 Uhr, Grübel.

Wie Ottokar schreibt bedarf es guter gründe um dem Anliegen des AG zu begegnen. Es sei denn man will nur Zeit schinden. Aber auch als Betriebsrat hab ich ja Interesse daran das es dem betrieb gut geht. In eurem Fall ist vielleicht ein Kompromiss möglich. Die Kinderbetreuenden könnten ja evtl. weiterhin so arbeiten. Lasst euch etwas einfallen. Bei einem wenig guten Willen hat der AG vielleicht ja auch noch ein Bonbon.

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