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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit Verschiebung

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DJCarlo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe mal eine Frage zur Arbeitszeit Verschiebung. Folgende Sachlage. Die Mitarbeiter fangen bisher um 06.00 Uhr an und haben gegen 15.00 Uhr Feierabend. Nun soll die Arbeitszeit verschoben werden auf Anfang 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr da die zu verarbeitende Ware um 3 - 4 Stunden angeliefert wird. Die Arbeitsverträge sollen dementsprechend angepasst werden. Müssen wir als Betriebsrat dem zustimmen oder gibt es Rechtsmittel mit denen wir dieser Änderung Wiedersprechen können.

3.20402

Community-Antworten (2)

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Dakine

10.12.2015 um 15:29 Uhr

Beginn, Ende und Verteilung Im §87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG erhält der Betriebsrat Mitbestimmung über „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage“. Damit kann die betriebliche Arbeitszeit und die Pausenregelung nicht ohne Zustimmung des BR geregelt werden. Im Abs. 2 wird geregelt, dass bei Nichteinigung zwischen Arbeitgeber und BR die Einigungsstelle die Einigung zwischen den beiden Parteien ersetzt. Es handelt sich bei der Mitbestimmung über Lage und Verteilung der Arbeitszeit also um ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Der BR hat auch einen Anspruch auf Unterlassung, wenn der Arbeitgeber versucht, die Arbeitszeit ohne dessen Zustimmung zu ändern.

Quelle: http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/3betrieblicheundpersnlichearbeitszeit/31arbeitszeit/3115welchemitbestimmunghatderbetriebsratbeiarbeitszeit.html

G
gironimo

10.12.2015 um 15:39 Uhr

Wie Dakine schon schreibt. Der AG muss sich erst einmal mit dem BR über die Lage der Arbeitszeit verständigen (Betriebsvereinbarung abschließen).

Die Arbeitsverträge spielen da keine Rolle; es sei denn, dort sind die alten Zeiten explizit festgelegt.

Aber erst einmal: Kollektivrecht (BR <> AG) vor Individualrecht (AN <> AG)

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