Erstellt am 10.12.2015 um 14:29 Uhr von Dakine
Beginn, Ende und Verteilung
Im §87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG erhält der Betriebsrat Mitbestimmung über „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage“. Damit kann die betriebliche Arbeitszeit und die Pausenregelung nicht ohne Zustimmung des BR geregelt werden. Im Abs. 2 wird geregelt, dass bei Nichteinigung zwischen Arbeitgeber und BR die Einigungsstelle die Einigung zwischen den beiden Parteien ersetzt. Es handelt sich bei der Mitbestimmung über Lage und Verteilung der Arbeitszeit also um ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Der BR hat auch einen Anspruch auf Unterlassung, wenn der Arbeitgeber versucht, die Arbeitszeit ohne dessen Zustimmung zu ändern.
Quelle: http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/3betrieblicheundpersnlichearbeitszeit/31arbeitszeit/3115welchemitbestimmunghatderbetriebsratbeiarbeitszeit.html
Erstellt am 10.12.2015 um 14:39 Uhr von gironimo
Wie Dakine schon schreibt. Der AG muss sich erst einmal mit dem BR über die Lage der Arbeitszeit verständigen (Betriebsvereinbarung abschließen).
Die Arbeitsverträge spielen da keine Rolle; es sei denn, dort sind die alten Zeiten explizit festgelegt.
Aber erst einmal: Kollektivrecht (BR <> AG) vor Individualrecht (AN <> AG)