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Verschiebung der Arbeitszeit

G
günni_1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir haben in unserer Firma Gleitzeitregelung mit einer Arbeitszeit von 6.00 bis 18.00 Uhr und einer Kernzeit von 9 bis 13.30 Uhr. Wir arbeiten eigentlich immer so von 6 bis 14 Uhr (35 Stunden). Jetzt hat mein Chef eine Weisung geschrieben, dass immer einer von uns (6 Leute) eine Woche lang bis 17.00 Uhr da sein muss, damit in der Abteilung jemand erreichbar ist, weil unsere Produktion auch länger arbeitet und Sachen oft eilig auch nach 14 Uhr bearbeitet werden müssen. Dafür darf derjenige dann auch erst um 9 Uhr anfangen.

Ist das so zulässig oder soll ich mal zum BR gehen?

Danke und Gruß Günter

6.86909

Community-Antworten (9)

C
carrie

15.08.2008 um 23:45 Uhr

@günni_1 Was steht denn dazu gereglt in eurer BV?

D
DonJohnson

15.08.2008 um 23:45 Uhr

was steht denn dazu geregelt in euer BV?

P
pirat

15.08.2008 um 23:45 Uhr

@günni_1,

Was steht denn dazu gereglt in eurer BV?

P
pirat

15.08.2008 um 23:51 Uhr

@all, mysteriös, wer hat meine Frage geentert? grübel

D
DonJohnson

15.08.2008 um 23:59 Uhr

also um ehrlich zu sein habe ich mir das auch gerade gedacht - sehr misteriös lach

C
carrie

16.08.2008 um 00:06 Uhr

@all ich mache mir gleich in die Hose ;-)

M
Mona-Lisa

16.08.2008 um 00:09 Uhr

was iss's hier für'n Klabautermann unterwegs????

@Freibeuter! hast du einen Hacker gekapert?

P
pirat

16.08.2008 um 00:14 Uhr

Ahoi, meine Schöne, falle mir bitte nicht aus dem Rahmen... .-) tztzt, muss mal meine Ladeluke schliesen..

P
Peanuts

16.08.2008 um 00:24 Uhr

"Jetzt hat mein Chef eine Weisung geschrieben, dass immer einer von uns (6 Leute) eine Woche lang bis 17.00 Uhr da sein muss, damit in der Abteilung jemand erreichbar ist, weil unsere Produktion auch länger arbeitet und Sachen oft eilig auch nach 14 Uhr bearbeitet werden müssen. "

Verständliches Anliegen Eures Chefs!

"Dafür darf derjenige dann auch erst um 9 Uhr anfangen."

Sehr großzügig! Wenn die Kernzeit um 9.00 Uhr beginnt und jeder AN in der Zeit zwischen 6.00 bis 9.00 Uhr seinen Dienstbeginn frei wählen kann, kann von "dürfen" eher nicht die Rede sein.

"Ist das so zulässig oder soll ich mal zum BR gehen? "

Geh ruhig, aber dass Ihr mit einer neuen und offiziellen Regelung besser fahrt, wage ich zu bezweifeln!

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