Erstellt am 22.02.2012 um 12:44 Uhr von Ulrik
So wie ich das lese... MA in der Probezeit gekündigt, direkt wieder eingestellt mit Befristung...
Wenn der AG jetzt noch so clever war, und der Befristung keinen Sachgrund verpasst hat, würde ich als BR die Klappe halten, mich zurücklehnen, und die Kollegin nach ihrem Wiederantritt zur Arbeit mal zu einem Gespräch laden, schön mit Kaffee.
Denn, eine Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber innerhalb von drei Jahren ist automatisch unbefristet, sofern nciht ein Sachgrund zur Befristung genannt wird.
Erstellt am 22.02.2012 um 13:58 Uhr von wahlvst
Ich würde sofort zum Anwalt gehen und klären wie verhält man sich am besten. Denn der Neue ArbV könnte ja inhaltlich negativer sein, dann wäre es sinnhafter der alte ArbV bleibt bestehen. Doch dann müsste man die probezeitkündigung fristgerecht 3 Wochen anfechten.
Hier sehe ich sehr gute Chancen, dass das ArbG diese Kündigung als rechtswidrig einstuft, denn dem AG dürfte es schwer fallen vor Gericht die Kündigung zu begründen.
Welcher Grund wurde euch als BR denn für die Kündigung genannt? Dem BR MUSS der AG auch bei Probezeitkündigngen den Grund benennen.
Als BR also den Einstellungswunsch des AG belegen, ggf. MB-Vorgang anfordern. Dieses könnt ihr dann dem Betroffenen in Kopie für den Anwalt geben
Erstellt am 22.02.2012 um 14:30 Uhr von uwelang
Hallo alle und schon mal Danke,
Begründung zur Kündigung: Mitarbeiterin nur in einer spezifischen Massnahme einsetzbar
Sachgrund zum befristeten Arbeitsvertrag: Mitarbeiterin für spezifische Massnahme benötigt.
(Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt Befristung).
Unabhängig von stichhaltigen oder arbeitsrechtlich haltbaren Begründungen: ist das überhaupt zulässig - in der Probezeit kündigen und dann neuen befristeten Vertrag anbieten?
Die Kündigung ist ja rechtlich ok - aber in Verbindung mit dem neuen Vertragsangebot? Als BR wäre ich schon gerne auf der rechtlich sicheren Seite und so'n Fall kam in den Schulungen nicht wirklich vor.
Erstellt am 22.02.2012 um 16:37 Uhr von gironimo
da kommt es nun wirklich auf die Details an. Ist gibt ja Kollegen, die hier gerne lange Mutmaßungen anstellen - ich neige aber dazu Dir zu raten: Gehe mit allen Unterlagen zu einem Fachanwalt.
(ich persönlich neige dazu die Angelegenheit wie eine Änderungskündigung zu betrachten. Es kommt ja nicht darauf an, wieviele Papierseiten es sind. Dann könnte ich mir aber vorstellen, dass das ganze Verfahren Fehler aufweist; daher genau prüfen lassen)