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Probezeitkündigung und neuer Vertrag

U
uwelang
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiterin befindet sich in der Probezeit und AG will kündigen. BR wurde Kündigung zur Anhörung vorgelegt. Gleichzeitig möchte man die Mitarbeiterin befristet für 1 Jahr weiterbeschäftigen und hat dem Betriebsrat eine Anhörung für die befristete Stelle vorgelegt. Die Leitung argumentiert, es sei doch aus sozialen Gründen nur von Vorteil, wenn die Kollegin länger beschäftigt würde (und außerdem haben wir Personalmangel)

  1. Ist das überhaupt zulässig, da ursprünglich ja ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt wurde. Und ist damit die Mitarbeiterin nicht in der Lage, die Befristung aufheben zu lassen.
  2. Ist das nicht eine Änderungskündigung und nicht etwa 2 Vorgänge "Kündigung und Neuvertrag".
  3. Was macht der BR in so einem Fall? Die Kollegin würde den befristeten Vertrag annehmen. Drängen wir auf Verlängerung der Probezeit oder???
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Community-Antworten (4)

U
Ulrik

22.02.2012 um 13:44 Uhr

So wie ich das lese... MA in der Probezeit gekündigt, direkt wieder eingestellt mit Befristung... Wenn der AG jetzt noch so clever war, und der Befristung keinen Sachgrund verpasst hat, würde ich als BR die Klappe halten, mich zurücklehnen, und die Kollegin nach ihrem Wiederantritt zur Arbeit mal zu einem Gespräch laden, schön mit Kaffee.

Denn, eine Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber innerhalb von drei Jahren ist automatisch unbefristet, sofern nciht ein Sachgrund zur Befristung genannt wird.

W
wahlvst

22.02.2012 um 14:58 Uhr

Ich würde sofort zum Anwalt gehen und klären wie verhält man sich am besten. Denn der Neue ArbV könnte ja inhaltlich negativer sein, dann wäre es sinnhafter der alte ArbV bleibt bestehen. Doch dann müsste man die probezeitkündigung fristgerecht 3 Wochen anfechten.

Hier sehe ich sehr gute Chancen, dass das ArbG diese Kündigung als rechtswidrig einstuft, denn dem AG dürfte es schwer fallen vor Gericht die Kündigung zu begründen.

Welcher Grund wurde euch als BR denn für die Kündigung genannt? Dem BR MUSS der AG auch bei Probezeitkündigngen den Grund benennen.

Als BR also den Einstellungswunsch des AG belegen, ggf. MB-Vorgang anfordern. Dieses könnt ihr dann dem Betroffenen in Kopie für den Anwalt geben

U
uwelang

22.02.2012 um 15:30 Uhr

Hallo alle und schon mal Danke, Begründung zur Kündigung: Mitarbeiterin nur in einer spezifischen Massnahme einsetzbar Sachgrund zum befristeten Arbeitsvertrag: Mitarbeiterin für spezifische Massnahme benötigt. (Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt Befristung). Unabhängig von stichhaltigen oder arbeitsrechtlich haltbaren Begründungen: ist das überhaupt zulässig - in der Probezeit kündigen und dann neuen befristeten Vertrag anbieten? Die Kündigung ist ja rechtlich ok - aber in Verbindung mit dem neuen Vertragsangebot? Als BR wäre ich schon gerne auf der rechtlich sicheren Seite und so'n Fall kam in den Schulungen nicht wirklich vor.

G
gironimo

22.02.2012 um 17:37 Uhr

da kommt es nun wirklich auf die Details an. Ist gibt ja Kollegen, die hier gerne lange Mutmaßungen anstellen - ich neige aber dazu Dir zu raten: Gehe mit allen Unterlagen zu einem Fachanwalt.

(ich persönlich neige dazu die Angelegenheit wie eine Änderungskündigung zu betrachten. Es kommt ja nicht darauf an, wieviele Papierseiten es sind. Dann könnte ich mir aber vorstellen, dass das ganze Verfahren Fehler aufweist; daher genau prüfen lassen)

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