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Interne Bewerbung als Betriebsratsmitglied

S
Shantishiva
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin Betriebsratsmitglied in unserem Betrieb, bei einer anderen Abteilung habe ich um einen Job angefragt, da antwortete mir man, dass die Stelle in Vollzeit besetzt sein müsste, ich arbeite 30 Std. würde aber auch gerne auf 39 Std. aufstocken, das habe ich auch mitgeteilt, aber hier wird konkret rübergebracht, dass durch die Betriebsratsarbeit ich den Job nicht ausfüllen könnte. Das spricht doch absolut gegen das AGG, oder? Was meint ihr dazu, und wie soll ich damit umgehen? Ich habe dem oberen Chef ebenfalls die email mitgesendet.

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Community-Antworten (6)

L
Lernender

14.02.2012 um 20:55 Uhr

Das spricht vor allem gegen das BetrVG, nur wirst du sicher keine schriftliche Mitteilung haben das du den Job wegen deiner BR Tätigkeit nicht bekommst.

P
Peanuts

14.02.2012 um 21:05 Uhr

"Das spricht doch absolut gegen das AGG, oder? "

Mit Sicherheit nicht oder findest Du Dich als BRM in einem der folgenden Punkte wieder?

Verboten sind Benachteiligungen aus Gründen

  1. der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft
  2. des Geschlechts
  3. der Religion oder Weltanschauung
  4. einer Behinderung
  5. des Alters
  6. oder der sexuellen Identität
S
Streikposten

14.02.2012 um 21:31 Uhr

peanuts

was bitte hat das Mandat mit den Pkt des § 1 AGG zu tun?? Wenn könnte es nur dann sein, wenn er als AN z.B. nicht die Stelle bekäme weil gegen einen dieser Pkt verstoßen würde.

Aber, Er wird ja nicht abgelehnt wegen einer der Pkt.

Als BR sollte er aber ja wissen: Grundsätzlich müssen Sie freie Stellen immer auch auf Teilzeit-Basis ausschreiben. Der Gesetzgeber möchte so den Anteil an Teilzeit-Jobs erweitern, § 7 Teilzeit - und Befristungsgesetz (TzBfG)

Ausnahme nur "wenn sich der Arbeitsplatz nicht hierfür eignet“. Dieses muss der AG ggf. belegen.

Also bewerben und Fortgang abwarten. Also BR auf die Ausschreibung auch als Teilzeit bestehen.

Doch wenn der AG nicht ganz dumm ist, bekommst Du den Job doch nicht, denn dann gibt es einfach einen der besser geeignet ist. Denn dieses entscheidet der AG slbstständig.

R
rkoch

15.02.2012 um 09:42 Uhr

@Streikposten

was bitte hat das Mandat mit den Pkt des § 1 AGG zu tun??

Eben! Shantishiva schreibt doch: "Das spricht doch absolut gegen das AGG, oder?". Insofern ist es doch nur korrekt, dass peanuts darauf hinweist, das dieser Fall eben mit dem AGG nichts zu tun hat.....

G
gironimo

15.02.2012 um 10:16 Uhr

Das Pronblem dürfte tatsächlich die Beweisbarkeit der Äußerungen sein, die dem Benachteiligungsverbot des BetrVG entgegen stehen.

Suche noch einmal das Gespräch (mit einem weiteren BR-Mitglied als Zeugen) und bestehe auf Deine Bewerbung. Vielleicht hast Du dann was in der Hand.

Aber bedenke: Die Sache hat nicht nur eine juristische Komponente: Was machst Du an einem Arbeitsplatz, an dem Dich niemand will? Keine all zu guten Aussichten. Trotzdem - so einfach hinnehmen würde ich das Nein des AG auch nicht. ZUmindest ein Nachteilsausgleich sollte verhandelbar sein.

S
Streikposten

15.02.2012 um 15:13 Uhr

rkoch

JAAAAAAAAAAAAA habe das NICHT überlesen, entschuldigung peanuts

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