Erstellt am 14.02.2012 um 19:55 Uhr von Lernender
Das spricht vor allem gegen das BetrVG, nur wirst du sicher keine schriftliche Mitteilung haben das du den Job wegen deiner BR Tätigkeit nicht bekommst.
Erstellt am 14.02.2012 um 20:05 Uhr von peanuts
"Das spricht doch absolut gegen das AGG, oder? "
Mit Sicherheit nicht oder findest Du Dich als BRM in einem der folgenden Punkte wieder?
Verboten sind Benachteiligungen aus Gründen
1. der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft
2. des Geschlechts
3. der Religion oder Weltanschauung
4. einer Behinderung
5. des Alters
6. oder der sexuellen Identität
Erstellt am 14.02.2012 um 20:31 Uhr von Streikposten
peanuts
was bitte hat das Mandat mit den Pkt des § 1 AGG zu tun?? Wenn könnte es nur dann sein, wenn er als AN z.B. nicht die Stelle bekäme weil gegen einen dieser Pkt verstoßen würde.
Aber, Er wird ja nicht abgelehnt wegen einer der Pkt.
Als BR sollte er aber ja wissen:
Grundsätzlich müssen Sie freie Stellen immer auch auf Teilzeit-Basis ausschreiben. Der Gesetzgeber möchte so den Anteil an Teilzeit-Jobs erweitern, § 7 Teilzeit - und Befristungsgesetz (TzBfG)
Ausnahme nur "wenn sich der Arbeitsplatz nicht hierfür eignet“. Dieses muss der AG ggf. belegen.
Also bewerben und Fortgang abwarten. Also BR auf die Ausschreibung auch als Teilzeit bestehen.
Doch wenn der AG nicht ganz dumm ist, bekommst Du den Job doch nicht, denn dann gibt es einfach einen der besser geeignet ist. Denn dieses entscheidet der AG slbstständig.
Erstellt am 15.02.2012 um 08:42 Uhr von rkoch
@Streikposten
> was bitte hat das Mandat mit den Pkt des § 1 AGG zu tun??
Eben! Shantishiva schreibt doch: "Das spricht doch absolut gegen das AGG, oder?". Insofern ist es doch nur korrekt, dass peanuts darauf hinweist, das dieser Fall eben mit dem AGG nichts zu tun hat.....
Erstellt am 15.02.2012 um 09:16 Uhr von gironimo
Das Pronblem dürfte tatsächlich die Beweisbarkeit der Äußerungen sein, die dem Benachteiligungsverbot des BetrVG entgegen stehen.
Suche noch einmal das Gespräch (mit einem weiteren BR-Mitglied als Zeugen) und bestehe auf Deine Bewerbung. Vielleicht hast Du dann was in der Hand.
Aber bedenke: Die Sache hat nicht nur eine juristische Komponente: Was machst Du an einem Arbeitsplatz, an dem Dich niemand will? Keine all zu guten Aussichten. Trotzdem - so einfach hinnehmen würde ich das Nein des AG auch nicht. ZUmindest ein Nachteilsausgleich sollte verhandelbar sein.
Erstellt am 15.02.2012 um 14:13 Uhr von Streikposten
rkoch
JAAAAAAAAAAAAA habe das NICHT überlesen, entschuldigung peanuts